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Berlin ist stolz auf sein einzigartiges Kultur- und Nachtleben. Umso schmerzlicher, dass die Theater, Konzertstätten und Clubs nach wie vor geschlossen sind. Es ist an der Zeit, dass über Öffnungsperspektiven gesprochen wird.

Die Freiheit der Kunst und die Grundrechte der Künstler

Die Schließung der Clubs und Spielstätten ist nicht nur ein herber Verlust für das Kultur- und Nachtleben und für den Tourismus. Für Schauspieler, Musiker, Künstler und DJs bedeutet die Schließung ein anhaltendes Berufsverbot. Die Freiheit des Berufs (Art. 12 GG) wird ebenso beschnitten wie das Eigentum der Theater- und Clubbetreiber (Art. 14 GG) Die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) ist für eine offene Gesellschaft lebenswichtig. Auch diese Freiheit ist nachhaltig eingeschränkt. Zunehmend stellen sich zudem Gleichheitsfragen (Art. 3 GG). Denn es ist schwer vermittelbar, dass Baumärkte, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Restaurants und Bars schon seit Wochen geöffnet sind, die Türen der Spielstätten und Clubs aber nach wie vor geschlossen bleiben.

Die Berliner Vorschriften

Die Berliner Corona-Verordnung verbietet den Betrieb von Diskotheken und „Tanzlustbarkeiten“ ausnahmslos. Die Theater und Spielstätten dürften zwar ihre Türen wieder für bis zu 300 Gäste öffnen. Wie eine solche Öffnung jedoch möglich und rentabel sein soll, wenn ein Abstandsgebot von 1,50 Meter gilt, ist offen. Anders als in Restaurants wird das Abstandsgebot so verstanden, dass es für alle gilt, die weder Paare noch Familienangehörige noch Mitbewohner sind. Selbst für ein großes Haus wie das Schiller-Theater wird es unter diesen Voraussetzungen schwer, Platz für 300 Besucher zu finden. Konzertatmosphäre lässt sich unter diesen Bedingungen nicht herstellen. In gähnender Leere können sich Musiker und Künstler nicht entfalten.

Die Schließung der Clubs und die strikten Regeln für Spielstätten haben einen guten Grund: Man möchte Ansteckungen vermeiden. COVID-19 ist ansteckend, gefährlich und im schlimmsten Fall auch tödlich. Und sobald man die Türen der Clubs und Theater öffnet, lassen sich Infektionen nicht ausschließen. Ist ein Gast hochinfektiös, kann es sogar – wie kürzlich in einem Züricher Club – zu einem „Superspreading-Event“ kommen, bei dem sich Dutzende Gäste anstecken.

Clubs und Spielstätten haben ein Recht auf Gleichbehandlung

Dennoch muss man fragen, was das genaue Ziel der rigiden Beschränkungen für Clubs und Spielstätten ist. Spätestens seit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Mai kann es nicht mehr darum gehen, Neuinfektionen gänzlich zu verhindern. Ob dies überhaupt ein realistisches, wünschenswertes und verhältnismäßiges Ziel sein könnte, sei einmal dahingestellt. Denn mit der Öffnung von Einkaufszentren, Baumärkten und Restaurants hat man ein solches Ziel jedenfalls aufgegeben. Und es wäre gleichheitswidrig (Art. 3 GG), Ansteckungen in Berliner Clubs durch deren Schließung ausschließen zu wollen, Infektionen in den Verkehrsmitteln und Kaufhäusern und den Umkleideräumen der Fitnessstudios dagegen in Kauf zu nehmen. Eine Maskenpflicht und gewisse Abstandsregeln in den Clubs könnten dem Gleichheitsgebot standhalten, die ausnahmslose Schließung gewiss nicht.

Clubs und Spielstätten haben ein Recht auf Augenmaß

Die Betreiber von Clubs, Theatern und Spielstätten und die vielen Künstler dieser Stadt dürfen jedoch nicht nur Gleichbehandlung erwarten, sondern auch Augenmaß. In öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel gilt die Maskenpflicht, weil sich dort der Mindestabstand von 1,50 m nicht einhalten lässt. Warum soll man dann aber im Theater rigide den Mindestabstand einhalten und zudem noch Maske tragen? Regeln, die die Zahl der Haushalte an einem Restauranttisch beschränken, wurden vor einigen Wochen aufgehoben. Warum soll dann der beste Freund im Konzertsaal nicht neben der besten Freundin sitzen?

Aerosole und das „Bauchgefühl“ eines Virologen

Als Mitte Mai die Restaurants bundesweit nach und nach öffneten, äußerte sich der Virologe Christian Drosten in seinem Podcast skeptisch und warnte vor Ansteckungen in geschlossenen Räumen durch kleinste Tröpfchen, die sich durch den ganzen Raum verteilen. Drosten gab an, nach seinem „Bauchgefühl“ seien diese Tröpfchen (Aerosole) in Innenräumen für etwa die Hälfte der Ansteckungen verantwortlich.

Ob Drosten mit seinem „Bauchgefühl“ richtig lag, ist bislang nicht erwiesen. Verlässliche Studien zu Ansteckungen durch Aerosole gibt es nicht. Und längst nicht alle Experten teilen Drostens „Bauchgefühl“. Bei ausreichender Lüftung ist eine Aerosolübertragung bislang jedenfalls noch nicht bewiesen.

Dennoch ist in Berlin die Sorge vor den Aerosolen besonders groß und bestimmt die Diskussionen um Öffnungsregeln für Theater und Spielstätten. Aus Furcht vor Ansteckungen durch Aerosole verhängte der Berliner Senat Ende Juni unter heftigem Protest der Chöre ein – in Deutschland einmaliges – Verbot des gemeinsamen Singens in Innenräumen.

Wenn man einmal annimmt, dass Ansteckungen durch Aerosole nicht auszuschließen sind, ist die Politik – nicht zuletzt im Hinblick auf das Gleichheitsprinzip (Art. 3 GG) – zu konsistentem Handeln verpflichtet. Warum soll eine Ausbreitung von Aerosolen in einem Theatersaal wahrscheinlicher sein als in einem Restaurant? Warum sollen wegen der Aerosole Clubs geschlossen bleiben, Baumärkte jedoch nicht? Würde man für Konzertsäle Lüftungstechnik und –regeln vorschreiben, müsste es gute Gründe geben, in einem Einkaufszentrum oder in einem Behördengebäude auf derartige Regeln zu verzichten.

Clubs und Spielstätten haben ein Recht auf Konsistenz

Das Gebot der Konsistenz gilt auch für die verschiedenen Ansteckungsquellen. Sollte es einmal Erkenntnisse geben, die das „Bauchgefühl“ des Virologen Drosten bestätigen und sollte es sich tatsächlich so verhalten, dass Aerosole ebenso ansteckend sind wie der Kontakt aus der Nähe, würde dies den Sinn des Abstandsgebots in Frage stellen. Warum noch 1,50 m Platz zwischen den Tischen lassen, wenn ein solcher Abstand die Ansteckung durch Aerosole nicht verhindern kann?

Mit dem Virus leben lernen

Theater, Konzertstätten und Clubs waren stets Orte der Freiheit, nie jedoch der Gefahrlosigkeit. Im Alltagsleben lernen wir derzeit, mit dem Virus zu leben. Und wir können und müssen auch mit den Ansteckungsgefahren in Clubs, Theatern und Konzerthallen leben lernen. Kunst, Kultur und das Nachtleben sind (nicht nur) für Berlin genauso wichtig wie Einkaufszentren, Fitnessstudios, Spielhallen und Kosmetiksalons. Daher brauchen wir ein realistisches Öffnungskonzept für die Theater und Clubs, das gegen Ansteckungsgefahren vorbeugt, den Betreibern der Clubs und Theater und den Gästen und Besuchern jedoch Luft zum Atmen und zur künstlerischen Entfaltung lässt.

Stimmen aus der Kultur: Supporter

Berghain; Columbiahalle; Marian Lux (Komponist); Markus Pabst (Regisseur); Geschwister Pfister (Musikgruppe); Tresor Berlin; Gloria Viagra; Rolf Schneider (Castingdirektor); DJ Chris Bekker; Frank Engel (Schauspieler, Regisseur); Orangerie Berlin; Friedemann Beyer; Felix Martin (Schauspieler, Sänger); Daniel Kirch (Opernsänger); Zazie de Paris (Schauspielerin); Watergate; Matthias Freihof (Schauspieler); DJ Divinity; Christian Diekmann (Deutsche Entertainment AG); Gayle Tufts; Bob Young Events; Booking United.

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