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Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Beschluss vom 21.11.2019, Az. 16 W 56/19):

 

Rapper und Musikproduzent Jan Lehmann (a.k.a. „Cousin JMF“) scheitert vor Gericht. Er hatte versucht, NETFLIX die Verbreitung der Serie „Skylines“ im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu verbieten.

Die NETFLIX Original Dramaserie „Skylines“ mit vielen bekannten Rappern wie Azad, Nura, Miss Platnum, Celo & Abdi, MC Bogy, Nimo und Olexesh darf daher weiterhin verbreitet werden. Einige der Rapgrößen spielen schlicht und einfach sich selbst. Die deutsche Produktion handelt von einer fiktiven Plattenfirma in Frankfurt, dem Rapper- und Gangster-Milieu sowie von organsiertem Verbrechen. Drogen, Drohungen, Schläge, Erpressung, auch eine Tötung sowie eine Handgranate, die in ein Schaufenster geworfen wird, sind in der Serie zu sehen.

Lehmann fürchtete eine Rufschädigung wegen der Namensübereinstimmung des fiktiven Labels in der Serie mit seiner realen Produktionsfirma, die ebenfalls „Skyline Records“ heißt. Der Produzent will sich in Persönlichkeitsmerkmalen von Charakteren der Serie wiedererkennen. Damit sieht er sowohl seine Persönlichkeitsrechte als auch die Namensrechte seiner Firma verletzt.

Das Gericht sieht in der Serie eine Filmfiktion über die Rap-Musikindustrie. Wo Lehmann zu viele Zufälligkeiten witterte, attestierten die Richter nur allgemeine Merkmale oder stilistische Mittel. Auch die filmische Übertreibung der fiktiven Geschichte lasse erkennen, dass es in der Serie nicht um eine reale Firma gehe. Zudem sei jedem Zuschauer klar, dass das „hohe Maß von Gewaltexzessen […] und kriminellen Handlungen“ keiner Realität einer echten Plattenfirma entspreche. Die Zuschauer seien in der Lage, Fiktion von Realität zu unterscheiden. Es handele sich nicht um eine Dokumentation. Es gebe darüber hinaus auch zu wenige konkrete Übereinstimmungen der Lebensläufe von Lehmann mit den Serienprotagonisten. Im Ergebnis seien daher die Handlungen in „Skylines“ von der Kunstfreiheit gedeckt.

Dennoch ist die Serie abgesetzt – es wird keine zweite Staffel „Skylines“ geben. Der Streit geht jedoch  in die nächste Runde. Auch wenn die Richter im Eilrechtsschutzverfahren beschlossen haben, dass der Name „Skyline Records“ eine naheliegende Bezeichnung für ein Musiklabel in einer Großstadt sei, könnte Lehmann in diesem Punkt im Hauptsacheverfahren Erfolg haben, sagte der Anwalt von Lehmann. Jedenfalls die Namensrechte seien verletzt, Netflix müsse von Lehmanns Studio gewusst haben. „Für NETFLIX ist dieser Rechtsstreit noch nicht ausgestanden! Es geht also weiter, in unserem Fall gibt es jedenfalls eine zweite Staffel vor Gericht“ kündigte eran.