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Der EuGH hat mit seinem Urteil zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern und Facebook einen Paukenschlag gesetzt.

Inzwischen haben sich die Wogen etwas geglättet, viele konkrete Fragen sind aber noch offen. Was muss man tun, um eine Unternehmenspräsentation in sozialen Netzwerken sicher betreiben zu können? Darf man noch Facebook Widgets, Twitterstreams und Google Karten in die eigene Website einbinden? Müssen Vereinbarungen über die Datenverarbeitung im Auftrag schließen? Oder gar Joint Controller Verträge? Das Webinar am 7. Dezember hat sich diesen Fragen genähert und über den Stand der Dinge aufgeklärt.

 

 


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