Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs trat in großen Teilen am 2.12.2020 in Kraft und novelliert damit das UWG. Ziel war es, solche Abmahnungen zu reduzieren, die von einigen Akteuren vermehrt missbräuchlich ausgesprochen werden, um Gebühren und Vertragsstrafen zu erzielen