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Mehr als ¼ aller Onlinehändler wurde bereits abgemahnt: Schnell die Unterlassungserklärung abgeben und die teilweise überschaubaren Gebühren bezahlen oder sich wehren und weitere Kosten produzieren?

Mehr als ¼ aller Onlinehändler wurde bereits abgemahnt und immer stellt sich die Frage: Jetzt schnell die (ggfls. modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und die teilweise überschaubaren Gebühren bezahlen oder sich wehren und weitere Kosten produzieren?

Philipp Schröder-Ringe und Agnes Möller erläutern, welchen Zweck eine Unterlassungserklärung hat und welche Konsequenzen drohen, wenn man dagegen verstößt. Insbesondere, wann es besser ist, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu „kassieren“, als eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiter setzen sie sich mit den erstattungsfähigen Kosten von Abmahnungen und der Frage auseinander, wie hoch die, an den Unterlassungsschuldner zu zahlende, Vertragsstrafe sein kann.