Die Urteilsbesprechung beschäftigt sich mit den nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) anzugebenden Produktangaben.
Die Urteilsbesprechung von Philipp Schröder-Ringe ist in folgende Gliederungspunkte aufgeteilt:
- Einleitung
- Kammergericht zur Geeignetheit einer Telefonhotline, um Pflichtinformationen nach der LMIV bereitzustellen
- Telefonhotline ist Grundsätzlich geeignet
- Auch kostenpflichtige Hotline ist zulässig
- Fazit
Den Volltext finden Sie in der ZLR 3/2019, 396.