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Seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Google Spain hat dieser den Begriff des (gemeinsam) Verantwortlichen als Adressat datenschutzrechtlicher Pflichten kontinuierlich erweitert.

In der Entscheidung Fashion-ID gelingt es dem EuGH, etwas Licht ins Dunkel der von ihm selbst aufgestellten Grundsätze zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zu bringen. Auch wenn die Entscheidung zur Richtlinie erging, darf man davon ausgehen, dass die Überlegungen unterschiedslos auch auf die DS-GVO anzuwenden sind.