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Verbrauchern steht im Online-Handel ein Widerrufsrecht zu. Ausnahmen bestehen nur, soweit dies vom Gesetz (genauer von § 312g Abs. 2 BGB) ausdrücklich vorgesehen ist. Eine für die Praxis wichtige Ausnahme ist in § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB enthalten.

Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass diese Ausnahme für den Matratzenkauf im Internet nicht gilt. Aus Anlass des Urteils wirft Martin Schirmbacher einen genaueren Blick auf den Ausschluss und vergleichbare Konstellationen, etwa Online-Apotheken, den Lebensmittelonlinehandel (LEH) oder den Verkauf von Kosmetika über das Internet.