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Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Facebook Fanpages und zu FashionID, herrschen doch einige Unsicherheiten bei vielen Unternehmen. Der eine oder andere Social Media-Auftritt wurde daher eingestampft und die Einbindung von Drittinhalten auf der Unternehmensseite ist mancherorts kein Thema mehr.

Gleichzeitig hat der EuGH einige doch recht deutliche Aussagen getroffen, die sich viele  zu der DSGVO wünschen. Das deswegen nun das Gespenst von der gemeinsamen Haftung und der stets erforderlichen Einwilligung umgeht, ist überzogen.

In seinem Webinar am 15.11.2019 um 10 Uhr erläutert Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher die Entscheidungen und was aus diesen für die Praxis folgt. Dabei geht er unter anderem auf die folgenden Fragen ein:

  • Was bedeutet gemeinsame Verantwortung?
  • Was muss man bei einer gemeinsamen Verantwortung tun?
  • Wie unterscheidet sich die gemeinsame Verantwortung von der Auftragsverarbeitung
  • Sind Verantwortung und Haftung das selbe?
  • Haftet man nun für die Fehler des anderen?
  • Gelten die Entscheidungen nur für Facebook oder aucH für andere sozialen Medien?
  • Haben die Entscheidungen Auswirkungen auf andere Dienste?
  • Geht überhaupt noch etwas ohne Einwilligung?
  • Benötige ich einen Consent-Manager?

 


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