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Das Thema der Drittstaatenübermittlung zählt seit Wegfall des Privacy-Shield zu den größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen mit Blick auf Datenschutz-Compliance ausgesetzt sehen. Die Lösungsansätze reichen dabei von „alles Abschalten“ bis „Kopf in den Sand“.

Das Thema der Drittstaatenübermittlung zählt seit Wegfall des Privacy-Shield zu den größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen mit Blick auf Datenschutz-Compliance ausgesetzt sehen. Die Lösungsansätze reichen dabei von „alles Abschalten“ bis „Kopf in den Sand“. Nach einer Einführung in die Problematik geben Corinna Grasmück und Frederike Kollmar einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und zeigen welche Lösungsansätze sich für welche Standard-Konstellationen etabliert haben. Anhand eines – bisher kaum beleuchteten Beispiels – der Offenlegung personenbezogener Daten bei Due Diligences mit Drittstaatenbezug, sollen Schutzmechanismen technischer- und organisatorischer Art näher betrachtet werden. Zu den besprochenen Themen gehören:

  • Angemessenheitsbeschlüsse und was ist ein unsicherer Drittstaat?
  • Schrems Urteile des EuGH – Standardvertragsklauseln und sonstige Garantien
  • Ausnahmen nach Art. 49 DSGVO – Due Diligence Prüfungen
  • welche Daten sind betroffen?
  • „Datenübermittlungen“ bei Due Diligence
  • Drittstaatenübermittlungen und Due Diligences: Schutzmechanismen