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Seit der Einführung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) im April dieses Jahres herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage überhaupt noch als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Besonders häufig wird die Frage gestellt: „Kann ich aktiv etwas tun, um eine Information als Geschäftsgeheimnis zu schützen?“ Die Antwort lautet: „Ja!“

Seit der Einführung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) im April dieses Jahres herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage überhaupt noch als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Besonders häufig wird die Frage gestellt: „Kann ich aktiv etwas tun, um eine Information als Geschäftsgeheimnis zu schützen?“ Die Antwort lautet: „Ja!“

Durch individuell ausgearbeitete Schutzkonzepte können Geheimnisinhaber einen Schutz ihrer vertraulichen Informationen nach dem neuen GeschGehG unmittelbar selbst begründen. Welche Besonderheiten bei der Erstellung eines solchen Schutzkonzepts zu beachten sind, erklärte Julia Holterhus am Freitag 08.11.2019 in ihrem Webinar.