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Die unter den neuen Corona-Einschränkungen notleidenden Schankwirtschaften Berlins sollen ein neues Förderprogramm zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen erhalten. Mit dem Hilfsprogramm unterstütze man insbesondere diejenigen, die ihren bisherigen Hauptumsatz am späten Abend und nachts erwirtschaften

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind alle Unternehmen, die

  • als Gastronomiebetriebe – Untergruppe Ausschank von Getränken gemeldet sind, also etwa Bars, Kneipen und Pubs
  • existenzbedrohende Umsatzeinbußen wegen Schließzeit plausibel machen.

Unternehmen anderer Branchen wie Spätverkaufsstellen, können nur im Ausnahmefall gefördert werden.

Wie wird gefördert?

  • Die Laufzeit beschränkt sich auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln, also bis zum 31.10.2020 und
  • förderfähig sind nur die Kosten der Gewerbemieten in Höhe von 3.000 EUR

Die Abwicklung des Programms soll über die IBB stattfinden, die sich dafür derzeit in der Vorbereitung befindet. Mit der Antragsstellung kann wohl frühestens in der zweiten Novemberhälfte gerechnet werden.

HÄRTING hilft

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen den gesamten Antragsprozess über gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne – am besten per Mail an

corona@haerting.de