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Der Anbieter des Online-Shops ist nicht entpflichtet, Anforderungen aus dem Daten- und Verbraucherschutzrecht zu beachten. Auch stellen sich urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Wer Aufwand und Kosten für die Erstellung eines eigenen Online-Shops möglichst gering halten will, der setzt entweder auf die Plattformlösungen der Online-Marktplätze oder greift auf eine vorgefertigte Shop-Lösung zurück. Für letzteres existieren zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichster Ausrichtung an die Zielgruppen. Vom Standardprodukt für den Massenmarkt bis zur individualisierbaren und erweiterbaren Basisversion, die nach außen gar nicht als vorgefertigtes Produkt erkennbar ist. Dabei handelt es sich stets um Formen des Erwerbs von Software. Denn nichts anderes ist ein Shopsystem. Diese können gemietet oder dauerhaft käuflich erworben und OnPremise oder als Cloud-Lösung eingesetzt werden. Dabei unterscheidet sich der Grad vom Anbieter übernommener Pflege- und Betriebsleistungen erheblich.

Neben der Frage nach den vertraglich geschuldeten Leistungen stellt sich vor allem die Frage nach der haftungsrechtlichen Verantwortung, wenn über den veröffentlichten Online-Shop Rechtsverletzungen begangen werden. Denn durch den Einsatz eines Shopsystems ist der Anbieter des Online-Shops nicht entpflichtet, die einschlägigen Anforderungen aus dem Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht zu beachten, die für alle Betreiber von Webshops gelten. Gegebenenfalls sind Datenschutzverträge mit dem Dienstleister des Shopsystems abzuschließen. Auch stellen sich die üblichen urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Wenn aber das Shopsystem vom Dienstleister nahezu vollständig geliefert wird, dann stellt sich auch die Frage nach dessen Verantwortung. Worauf es hierbei ankommt, werden die Rechtsanwälte Julius Mayer und Daniel Schätzle in ihrem Webinar erläutern.

Zu den besprochenen Inhalten gehören etwa:

  • Darstellung und rechtliche Einordnung unterschiedlicher Shopsysteme
  • Typische Leistungsinhalte und worauf es zu achten gilt
  • Überblick zu den Pflichten des Betreibers
  • Gestaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Haftung des Dienstleisters für Shopsysteme