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Im Regelfall bleibt nur noch Raum für qualitative Vorgaben für den Vertrieb über Online-Marktplätze.

Online-Plattformen wie Amazon oder eBay sind für Händler aufgrund ihrer Reichweite ein relevanter und profitabler Distributionskanal. Plattformen erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeit der Händler. Zugleich verstärken sie den Druck auf die Händler, den Preissenkungen anderer Online-Händler zu folgen. Hersteller beklagen daher häufig den Preisverfall auf Drittplattformen infolge des verstärkten Preiswettbewerbs, aber auch das imageschädliche Vertriebsumfeld für ihre Marken. Zahlreiche Markenhersteller haben daher Vorgaben für den Internetvertrieb, insbesondere für die Nutzung von Online-Marktplätzen und Preissuchmaschinen eingeführt oder verschärft, dies zum Missfallen vieler Online-Händler. Wiederholt waren Internetvertriebsbeschränkungen in den letzten Jahren Gegenstand von Gerichtsentscheidungen, die die kartellrechtliche Zulässigkeit solcher Vertriebsbeschränkungen konkretisierten.