Musikrecht
HÄRTING Rechtsanwälte beraten Künstler, Agenturen und Musikunternehmen bei der Erstellung und Verhandlung von Produktions-, Vermarktungs- und Lizenzverträgen. Dazu gehören Fragen der Online-Vermarktung von Musik und Fragen zu GEMA-Gebühren und anderen Verwertungsgesellschaften.
Events
Wer kreativ tätig ist, möchte sein Schaffen der Öffentlichkeit präsentieren. Der direkte Kontakt erfolgt am besten auf einer Veranstaltung. Dafür müssen Genehmigungen bei Behörden eingeholt, Sponsorenverträge abgeschlossen und Caterer organisiert werden. HÄRTING Rechtsanwälte stehen Veranstaltern mit Rat und Tat zur Seite – auch in Streitigkeiten rund um Lärm und Dezibel.
Urheberrecht
Ob Musik, Kunst, Fotos, Film, Games oder Software: Kreatives Schaffen wird durch das Urheberrecht geschützt. HÄRTING Rechtsanwälte beraten Mandanten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in allen Fragen zum Schutz ihrer Urheberrechte.