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Blogkaufvertrag
Zwar ist auch ein bereits gut besuchter Blog kein Garant für fortdauernden Erfolg, wenn der neue Inhalt nicht der alten Qualität entspricht, doch erleichtert er den Start in die Bloggerwelt erheblich.
Unser Vertragstext "Blogkaufvertrag" enthält u.a. Regelungen:
- zum Kaufgegenstand (Domain, Kennzeichenrechte, Inhalte)
- zur Kaufpreiszahlung
- zu der Übertragung der Kaufgegenstände
- zu der Abwicklung des Vertrages
- über Zusicherungen
- zu Freistellungsklauseln
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Ansprechpartner
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