VG Düsseldorf stoppt „Schikane“ bei der Rückforderung von Coronahilfen
Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer Rückforderung von Coronahilfen eine Absage erteilt. Die Behörde hatte rund 75.000 Euro zurückgefordert, weil angeblich Kreuze in einem eingereichten Dokument nicht lesbar gewesen seien. Das Gericht spricht von Willkür und Schikane. Die Entscheidung zeigt, welche absurden Züge die Rückforderungspraxis inzwischen angenommen hat – und warum sich Betroffene dagegen wehren sollten.