Blogs erfreuen sich im Internet größter Beliebtheit. Um für die Leser des
Blogs neue Anreize zu schaffen oder sie mit immer neuen Beiträge zu
beliefern, lassen sich die Blogbetreiber auch gerne von externe Autoren
helfen. Doch welche Rechte hat der Blogbetreiber an den
Veröffentlichungen der Autoren und wie dürfen sie selbst mit ihrem Werk
verfahren, nachdem es in dem Blog veröffentlicht wurde? Am besten hält
man die einzelnen Rechte und Pflichten in einem kurzen Vertrag fest.
Doch welche Rechte hat der Blogbetreiber an den Veröffentlichungen der Autoren und wie dürfen sie selbst mit ihrem Werk verfahren, nachdem es in dem Blog veröffentlicht wurde? Am besten hält
man die einzelnen Rechte und Pflichten in einem kurzen Vertrag fest.
In unserem Vertragstext "Autorenvertrag" finden Sie u.a. Regelungen:
- zum Vertragsgegenstand
- zu Nutzungs- und Verwertungsrechten
- der fachlichen Verantwortlichkeit
- Verpflichtungen des Blogbetreibers