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Die Urteilsbesprechung beschäftigt sich mit den nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) anzugebenden Produktangaben.

Die Urteilsbesprechung von Philipp Schröder-Ringe ist in folgende Gliederungspunkte aufgeteilt:

  • Einleitung
  • Kammergericht zur Geeignetheit einer Telefonhotline, um Pflichtinformationen nach der LMIV bereitzustellen
  • Telefonhotline ist Grundsätzlich geeignet
  • Auch kostenpflichtige Hotline ist zulässig
  • Fazit

Den Volltext finden Sie in der ZLR 3/2019, 396.