• Nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß, der Selbstanzeige des Präsidenten des FC Bayern sowie des erst nach Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzte Haftbefehl gegen ihn, hat sich unlängst der Präsident des Bundesfinanzhofs Rudolf Mellinghoff in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu Wort gemeldet.

  • Mit Urteil vom 23.4.2013 (Az. II ZR 74/12) stellte der BGH fest, dass der gegenüber dem Profiboxer Andreas Sidon erfolgte Lizenzentzug unrechtmäßig war. Das Gericht entschied, dass ein Verein sich die Entscheidungen eines letztinstanzlichen Vereinsgerichts zurechnen lassen muss und gegenüber dem Mitglied daran gebunden ist. Im Streit um den Erhalt seiner Profilizenz hat Sidon damit einen Erfolg gegen den Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) errungen.

  • Philipp Schröder und Adrian Süess (Bühlmann Rechtsanwälte) beleuchten in einem kürzlich erschienenen Aufsatz, welche wesentlichen Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem deutschen AGB-Recht bestehen. Ausgehend davon zeigen sie B2B-Onlinehändlern auf, was diese beim Vertrieb ihrer Produkte zwischen der Schweiz und Deutschland in Bezug auf die B2B-AGB berücksichtigen sollten.

  • Seit Anfang 2012 ist die Registrierung individueller Top Level Domains möglich. Internetadressen können nunmehr theoretisch auf jede beliebige Endung schließen. Um eine missbräuchliche Registrierung von Top Level Domains zu vermeiden, ist es Markeninhabern möglich, Vorrechte auf ihre gewünschte Top Level Domain zu sichern. Einen Überblick, wie dies funktioniert und ob dies für jeden Markeninhaber sinnvoll ist, soll dieses Paper geben.

  • wir freuen uns, Ihnen wieder unser haerting.de-UPDATE zuzusenden.

    Wir informieren Sie heute über unser neues Angebot branchenspezifischer E-Commerce-Terms gegen eine monatliche Lizenzgebühr. Darüber hinaus beschäftigt sich Marlene Schreiber aufgrund der aktuellen Relevanz mit dem Steuergeheimnis aus § 30 AO. Weiterhin möchten wir Sie auf ein kostenloses Webinar mit Dr. Martin Schirmbacher und einige Publikationen der letzten Wochen hinweisen.

    Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

    Ihr Team von HÄRTING Rechtsanwälte

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