EURO 2012 – Rechtslage zum Public Viewing
Endlich ist es wieder soweit! Der Ball rollt ab dem 8. Juni bei der Europameisterschaft in Polen und der Ukraine und die Vorfreude auf dieses Mega-Event ist riesig.
Seit mehreren Jahren berät unsere Kanzlei Veranstalter von Public Viewing Events. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob und welche Erlaubnisse die Veranstalter für solche Events einholen müssen. Besondere Unsicherheit herrscht anlässlich der großen und beliebten Sportveranstaltungen wie der Fußball-WM und der Fußball-Europameisterschaft. Dies liegt daran, dass die Veranstalter dieser Megaevents (FIFA und UEFA) regelmäßig fordern, dass für die öffentliche Übertragung der Fußballspiele Lizenzen bei ihnen eingeholt werden. Bei der Ausgestaltung der Lizenzverträge lassen sich FIFA und UEFA von Turnier zu Turnier Neuerungen einfallen, so auch bei der bevorstehenden Europameisterschaft in Polen und der Ukraine.
Unser Experte für Sportrecht Fabian Reinholz erklärt in unserem HÄRTING-Paper "Euro 2012 - Rechtslage zum Public Viewing" zunächst die Neuerungen in den Lizenzbedingungen der UEFA und stellt dann dar, unter welchen Umständen Lizenzen einzuholen sind.
Relegationschaos, Fehlentscheidungen des DFB
Als direkte Reaktion auf das Relegationsrückspiel Fortuna Düsseldorf - Hertha BSC hat Fabian Reinholz in einem Beitrag dargelegt, dass dieses Spiel auf Grund der chaotischen Zustände in den letzten Spielminuten wiederholt werden müsse.
In seinem neuesten Beitrag betrachtet Fabian Reinholz noch einmal mit ein wenig Abstand die Geschehnisse in Düsseldorf und die in der Folge ergangenen Urteile der Sportgerichtsbarkeiten des DFB. Hertha habe eine Schwächung nicht nachweisen können. Das Bundesgericht des DFB (2. Instanz) gab an, „die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters stand nicht in Zweifel“. Aber ging es hier darum, die Entscheidung des Schiedsrichters zu überprüfen oder die Folgen der Unterbrechung zu bewerten? Unser Standpunkt ist klar: Von der juristischen Warte aus wäre eine Fortsetzung des Verfahrens zu begrüßen gewesen.
Ein weitergehender Instanzenzug hätte gravierende Auswirkungen auf die komplette Spieltagsplanung der kommenden Saison gehabt. Mit der Frage des Urheberschutzes an Spielplänen von Fußball-Ligen hatte sich Fabian Reinholz bereits im März beschäftigt. Lesen Sie hier noch einmal den Kommentar zu der Entscheidung des EuGH nach.
HÄRTING Rechtsanwälte bei Twitter und Facebook
Die Börsentalfahrt von Facebook ändert nichts an der weltweit riesigen Bedeutung von Facebook für die digitale Vernetzung. Auf unserem Account informieren wir immer aktuell über die wichtigsten Vorkommnisse in unserer Kanzlei und geben Einblick in die Entwicklungen in den von uns vertretenen Rechtsgebieten oder andere rechtspolitische Fragestellungen.
Außerdem möchten wir Sie auch auf unseren HÄRTING-Twitteraccount aufmerksam machen, um dessen Betreuung sich seit Anfang Juni unser studentischer Mitarbeiter Lasse Junghänel kümmert. Den Fokus wird er in den nächsten Wochen auf die EURO 2012 und alles drumherum legen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der DAV hat gestern eine ausführliche Stellungnahme zum EU-Datenschutz veröffentlicht, an der auch Prof. Niko Härting mitgewirkt hat. Der DAV äußert sich in dieser Stellungnahme kritisch zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.
Dr. Martin Schirmbacher hat auf seiner Seite online-marketing-recht.de einen Beitrag zu einer Änderung des BDSG veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, was sich im E-Mail-Marketing ändert.
Philipp Schröder betrachtet gemeinsam mit Lukas Bühlmann in der aktuellen CR Ausgabe, ob die Anbieterkennzeichnung durch den Portalbetreiber auch ein Modell für Deutschland sein kann. Unseren Hinweis darauf finden Sie unter diesem Link.
Abschließend möchten wir Sie auf den 12. @kit-Kongress – 2. Forum „Kommunikation & Recht“ am 21./22. Juni 2012 in Hamburg hinweisen, bei dem Prof. Niko Härting zum Thema "Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Verbotsprinzip und offener Tatbestand" referieren wird. Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.


