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  • Vertraulichkeitsvereinbarung

    Wer Unternehmen im Vorfeld auffordert, ein Angebot zu bestimmten Leistungen zu einem Projekt abzugeben, befindet sich derweil in einer heiklen Lage. Er ist gezwungen Details über das zukünftige Projekt an Dritte herauszugeben, die gar nicht zum Zuge kommen werden. Sinnvoll ist in einem solchen Fall eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

    "Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Projektplanung und Angebotsphase von dem Anbieter überlassen werden oder von denen er – ohne, dass der Anbieter ihm diese Informationen überlässt – Kenntnis erhält, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und lediglich zur Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit und Abgabe eines Angebots gegenüber dem Anbieter zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den genannten Prüfungszwecken zu nutzen, oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen"

    Weitere Klauseln finden Sie in unserem Mustertext.