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Hat man Anhaltspunkte dafür, dass ein Wettbewerber rechtliche Schritte einzuleiten gedenkt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Man kann selbst aktiv werden, also z. B. vorbeugend die vermeintlichen Angriffspunkte ausräumen und z.B. eine Unterlassungserklärung abgeben oder sich durch die Hinterlegung einer Schutzschrift gegen eine überraschende einstweilige Verfügung verteidigen. Abhängig von der Risikobewertung, kann man auch schlicht warten. In einer überraschenden Anzahl von Fällen hat die Sache damit ihr Ende.
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Mit Urteil vom 23.4.2013 (Az. II ZR 74/12) stellte der BGH fest, dass der gegenüber dem Profiboxer Andreas Sidon erfolgte Lizenzentzug unrechtmäßig war. Das Gericht entschied, dass ein Verein sich die Entscheidungen eines letztinstanzlichen Vereinsgerichts zurechnen lassen muss und gegenüber dem Mitglied daran gebunden ist. Im Streit um den Erhalt seiner Profilizenz hat Sidon damit einen Erfolg gegen den Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) errungen.
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Rapidshare wird sich nur begrenzt freuen, dass der BGH dem Unternehmen bescheinigt hat, einen Dienst zu betreiben, der „grundsätzlich“ rechtskonform ist. Für die Zukunft bedeutet das Urteil, dass jeder Abmahnbrief weitreichende Folgen hat. Sobald ein Sharehoster Kenntnis von Raubkopien eines bestimmten Werks hat, ist er zu beträchtlichen Anstrengungen verpflichtet, um gleichartige Rechtsverstöße zu unterbinden.
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Seit Anfang 2012 ist die Registrierung individueller Top Level Domains möglich. Internetadressen können nunmehr theoretisch auf jede beliebige Endung schließen. Um eine missbräuchliche Registrierung von Top Level Domains zu vermeiden, ist es Markeninhabern möglich, Vorrechte auf ihre gewünschte Top Level Domain zu sichern. Einen Überblick, wie dies funktioniert und ob dies für jeden Markeninhaber sinnvoll ist, soll dieses Paper geben.
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#Netzer statt Ismaik - so retten sich die #Löwen; wird der #TSV1860 den jordanischen Investor los? t.co/CoAefdW5b8…
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RT @DSchaetzle: Das aus für den Wendler: kein Schlager im Namen des Wendlers ohne klarstellenden Zusatz - t.co/ahiuWxK8ku




