Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unser haerting.de-UPDATE Februar 2010. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf unser erstes Top-Thema zu den gesetzlichen Neuerungen für die IT-Branche. Dort informieren wir über Änderungen im Bereich Arbeits- und Sozialrecht, die auch die gesamte Medien- und IT-Branche betreffen.
Top 1
Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht – Was ändert sich 2010 (auch) für die IT-Branche?
Einer aktuellen Umfrage zufolge erwarten zwei Drittel aller deutschen IT-Unternehmen im Jahr 2010 eine Trendwende, wie der Branchenverband Bitkom mitteilte. Aber noch immer ist auch in Teilen der IT-Branche die Krise spürbar.
Die Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie sich von Teilen ihrer Belegschaft trennen oder das Know-How der Mitarbeiter über die Anwendung der neuen und ausgeweiteten Kurzarbeiterregelungen im Unternehmen halten sollten.
Die Entlastung der Unternehmen von den Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungsbeiträge ist positiv zu werten. Damit fällt es den Unternehmen leichter, Beschäftigungsbrücken über auftragsschwache Zeiten zu bauen. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Zudem werden Antragstellung und Verfahren vereinfacht. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit und Arbeitsentgelt im Rahmen einer Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung abgesenkt worden war, soll Kurzarbeitergeld nach dem zuvor gezahlten tariflichen Entgelt bemessen werden.
Mehr Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Top 2
Twitter Advertising – neue Marketingmöglichkeiten schleichen durch das Netz
Wir leben in einem Zeitalter, in dem die Welt - bedingt durch das Internet - fortschreitend kleiner wird und mehr zusammen wächst. Für Viele ist es unerlässlich, schnellstmöglich mit Informationen aus der ganzen Welt versorgt zu werden. Dies dürfte der Grund sein, warum das Phänomen Twitter sich einer unaufhaltsamen Beliebtheit erfreut. Längst geht es nicht mehr nur um das belanglose Mitteilungsbedürfnis einzelner Nutzer, wie etwa die Aufregungen über die Bundespräsidentenwahl und mehrere Landtagswahlen gezeigt haben.
Neben vielen relevanten Informationen aus den Bereichen Politik und Recht wird Twitter zunehmend zu einem weiteren Marketinginstrument. Dabei stellt sich die Frage, wie Informationen mit Werbecharakter rechtlich zu bewerten sind. Welches praktische Konfliktpotential damit zusammen hängt, zeigt der Streit zwischen dem amerikanischen Reality-TV Star Kim Kardashian und einem Herrn Dr. Siegel, bei dem sich nach deutschem Recht Fragen zum Schleichwerbeverbot stellen.
Zukünftig können Sie Informationen zu der Rechtmäßigkeit von Marketingmaßnahmen bei Twitter - und darüber hinaus sonst wo im Internet - von uns auch per Tweets erhalten. Rechtsanwalt Martin Schirmbacher versorgt Sie regelmäßig mit brandaktuellen Informationen aus den Bereichen Online-Marketing und Fernabsatz.
Werfen Sie einen Blick auf die Tweets von Dr. Martin Schirmbacher!
Top 3
Realliance Forum für die Immobilienwirtschaft bei FlowFact
Dr. Martin Schirmbacher wird am 10. Februar in Köln auf dem Forum für die Immobilienwirtschaft zu hören sein. In seinem Vortrag wird es um die besonderen Anforderungen gehen, die der eigene Internetauftritt eines Immobilienunternehmens oder ein Online-Exposé erfordern. Jene zu Vernachlässigen kann viel Geld und Zeit für Rechtsstreitigkeiten kosten. Wie Fehler in der Praxis vermieden werden können und worauf zu achten ist, wird Ihnen erläutert werden.
Die FlowFact AG und die Partner der Realliance laden Sie ein, am Forum für die Immobilienwirtschaft teilzunehmen.
Die Vorträge betreffen folgende Themenbereiche:
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Rechtsprobleme beim Online-Exposé vermeiden
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Verkaufen in Zeiten von iPhone’s und Handhelds
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Ideen zur Neukundengewinnung
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Finanzierungsmöglichkeiten für Wohnungseigentümergemeinschaften
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Erfolg mit kompetenter Wertermittlung
Eine Anmeldung ist noch möglich.
Top 4
Volle Fahrt voraus - HÄRTING Rechtsanwälte stellt eines der innovativsten Geschäftskonzepte des Jahres vor.
Die Firma Bejali Internet GmbH & Co. KG und deren Vermittlungsplattform twago.de werden von HÄRTING Rechtsanwälte rechtlich betreut. HÄRTING Rechtsanwälte entwickelte die AGBs und kümmert sich erfolgreich um alle markenrechtlichen Belange.
Unser Ansprechpartner Kommunikation Alexander Görlich hat mit Frau Maria Lindinger, Geschäftsführerin und Gründerin von twago, ein Interview geführt:
Frau Lindinger, twago hat es geschafft, in kürzester Zeit die Nr. 1 in Deutschland zu werden wenn es um die internationale Vermittlung von hochwertigen Dienstleistungen über das Internet geht. Was genau ist das Konzept von twago?
twago revolutioniert in Deutschland die Suche und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern & Freiberuflern: Kunden stellen auf twago.de Ihre Projektanfrage ein, erhalten konkrete Angebote von Dienstleistern aus Deutschland oder international und entscheiden sich frei, wen Sie gemäß Ihren Anforderungen beauftragen möchten. Vermittelt werden Programmier-, Grafik- und allgemeine Unternehmensdienstleistungen - Services, die „remote“ ausgeführt werden können.
Durch ausführliche Unternehmensprofile, Projekthistorie der Anbieter und Statusberichte sorgt twago für die nötige Transparenz und sichere Abwicklung. Finanziert wird twago über Gebühren der Service-Anbieter und optionale Zusatzdienste wie persönliche Beratung.
Verfolgen Sie das vollständige Interview!
HÄRTING Rechtsanwälte informiert Sie wieder Anfang nächsten Monat mit dem haerting.de-UPDATE .