Schon seit 1998 geistert ein vielfach kopierter Disclaimer durch das deutschsprachige Internet. An Sinn und Zweck des Haftungsausschluss bestehen erhebliche Zweifel.
Schon seit 1998 geistert folgender Disclaimer durch das deutschsprachige Internet:
"Mit Urteil vom 12.05.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Internetpräsenz durch das Anlegen eines Links die Inhalte der verlinkten Seite gegebenenfalls mitzuverantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen."
Mit diesen oder ähnlichen Sätzen versuchen insbesondere kleinere Internetdienstleister die Haftung für Inhalte auf den verlinkten Seiten zu umgehen. Dieser Versuch ist ebenso unnötig wie untauglich. Ob man für die Inhalte einer verlinkten Seite (oder auch für Inhalte auf der eigenen Seite, etwa in Foren oder Gästebüchern) haftet, ist keine Frage eines allgemein gehalten Disclaimers. Wer den Eindruck erweckt, mit den verlinkten Inhalten in einem Zusammenhang zu stehen - sei es auch nur eine gezielte Auswahl etwa persönlichkeitsrechtsverletzender Darstellungen über einen Dritten - oder die Inhalte seien sogar selbst erstellt, kann durch den Disclaimer eine Haftung nicht ausräumen, wer lediglich einen Link setzt, ohne die Inhalte zu kommentieren oder sich in anderer Weise den Inhalt der verlinkten Seite besonders zu eigen zu machen, haftet im Regelfall auch ohne Disclaimer nicht. Dies hat entgegen der weitverbreiteten Meinung im Netz übrigens auch das LG Hamburg so gesehen.
Die Frage der Haftung für Links gehört im Bereich des Internetrechts zu den am meisten und am kontroversesten diskutierten Themen der jüngeren Zeit. Im Zuge der Beratungen hinsichtlich des Erlass an einer E-Commerce-Richtlinie waren Hyperlinks und Suchmaschinen immer wieder Thema der Diskussionen. Leider hat sich der europäische Gesetzgeber dagegen entschieden, die Haftung für Links ausdrücklich zu regeln.
Auch im deutschen Recht wurde eine Regelung der Hyperlinks nicht vorgenommen. Die Regeln des Teledienstesgesetzes lassen sich daher für die Lösung der Frage nicht heranziehen und es bleibt allgemeinen Grundsätzen überlassen, ob man für Inhalte der verlinkten Seite haftet oder nicht. Letztlich ist es daher wie so oft Frage einer juristischen Prüfung im Einzelfall, ob man für die Rechtsverletzungen anderer zur Verantwortung zu ziehen ist. Ratsam ist jedenfalls, bei bekannt werden von offensichtlichen Rechtsverletzungen, den entsprechenden Link zu entfernen. Die Aufnahme eines allgemeinen Disclaimers auf die Homepage hilft jedenfalls nicht.
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