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PDF: Google AdWords und das Markenrecht
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  UPDATE: Fremde Marken und Keyword-Advertising
   
Nach wie vor wollen Markeninhaber gegen die Nutzung ihrer Markennamen als Suchbegriffe für Keyword-Ads der Konkurrenz vorgehen. Ob sie damit Erfolg haben, bleibt bisher eine Frage des angerufenen Gerichts. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung.

Die Meldung über gerichtliche Entscheidungen zur Verwendung fremder Marken als Suchbegriffe im Google-AdWords-System reißen nicht ab. Konkurrenten buchen Markennamen von Wettbewerbern als Schlüsselwörter für die Ausgabe von Werbeanzeigen, so dass etwa bei der Eingabe von "BMW Z3" in die Suchmaschine Werbung für den SLK 350 eingeblendet werden würde. Die Fälle, die bisher zur Entscheidung gelangt sind, betrafen allerdings eher kleinere Unternehmen.

Umstritten ist, ob diese Form des Keyword-Advertising eine Markenverletzung bzw. einen Wettbewerbsverstoß darstellt oder rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Argumentation lässt beide Schlüsse zu. Dementsprechend unterschiedlich entscheiden die Gerichte. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird für den 22. Januar 2009 erwartet. Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gilt als möglich.

Aus folgender Übersicht ergibt sich die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung:

  Marken-
verletzung
Gericht  Datum Az.
Produkt 
Besonderheit
(+)   OLG Braunschweig

 5.12.2006

 2 W 23/06  Versicherungen (Impuls)  
(+)   OLG Braunschweig

 11.12.2006

 2 W 177/06  Schmuck (Jette)  weitgehend passend
(+/-)    OLG Dresden

 9.1.2007

 14 U 1958/06  Online-Portal (deejay.de)  zwar kennzeichenmäßige Benutzung, aber keine Verwechslungsgefahr
(-)   OLG Düsseldorf 

 23.1.2007

 I-20 U 79/06  Festplatten (Beta Layout)  negative Feststellungsklage
(+)   OLG Braunschweig

12.7.2007

 2 U 24/07  Erotikartikel (bananabay)  
(+)   OLG Stuttgart

 9.8.2007

 2 U 23/07  Festplatten (PCB-Pool)  weitgehend passend
(-)   OLG Köln

 31.8.2007

 6 U 48/07
 Erotikartikel
 
(+)   OLG München

 6.12.2007

 29 U 4013/07  Versicherung (Impuls)  weitgehend passend
(-)   OLG Frankfurt

 26.2.2008

 6 W 17/08  Erfrischungsgetränke (Effektive Mikroorganismen)
 

 (-) 

 OLG München

 6.5.2008

29 W 1355/08  Poster (Posterlounge)   keine Verwechslungsgefahr bei beschreibenden Begriffen

 (-)

 Kammergericht

9.9.2008 

 5 U 163/07  Buchhandel (ZVAB)  


Es existieren jetzt also eine ganze Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Machtwort des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Drei der oben genannten Urteile sind jedoch mit der Revision bei dem BGH angefochten worden. Urteilen soll der BGH am 9. Oktober 2008. Ausgang offen. Allerdings läßt sich seit der Impuls-Entscheidung vermuten, dass der BGH auch in Fällen des Keyword-Advertising mit fremden Marken eine Markenrechtsverletzung annehmen würde.

Noch diffiziler wird die Rechtslage, wenn die fremde Marke für Werbung auf einem nachgelagerten Markt (etwa dem Gebrauchtwagen- oder Ersatzteilmarkt oder für BMW-Werkstätten) verwendet wird. Hier wird regelmäßig ein Markenverstoß zu verneinen sein. Im Einzelfall kann die Verwendung fremder Marken als Keyword für gänzlich andere Dienstleistungen bedenklich sein (so mag BMW ein Interesse daran haben, dass keine Werbung für Routenplaner oder Fincas auf Mallorca oder gar Potenzmittel eingeblendet wird).

Jedenfalls zulässig ist die Verwendung von Gattungsbegriffen als Keyword, so dass die Einblendung von Werbung für Kreuzfahrten bei der Suche nach Luxusautos nicht zu beanstanden ist. Vorsicht ist indes wieder geboten bei der gleichzeitigen Verwendung der Google-Optionen "weitgehend passende Keywords" und "passende Wortgruppe". Bei diesen Varianten, wird die Anzeige auch bei der zusätzlichen eingabe anderer Suchbegriffe oder sogar bei Synonymen eingeblendet.

Auf der Search Marketing Expo in München Anfang April 2008 habe ich einen Vortrag zum Thema Google AdWords und Markenrecht gehalten. Mein umfangreiches Handout zumThema Google AdWords und Markenrecht finden sie hier. Ein Beitrag zu diesem Thema ist auch in der Absatzwirtschaft 6/2008, S. 58 erschienen.

03. Dezember 2008.
Ansprechpartner:
Dr. Martin Schirmbacher
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