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Fragen nach der Zulässigkeit einzelner Online-Werbeformen begegnen uns inzwischen regelmäßig im täglichen Geschäft. Ob das Direktmarketing per E-Mail, PopUp-Werbung oder die Zulässigkeit der Verwendung fremder Markennamen in den Metatags, viele Rechtsfragen lassen sich in wenigen Sätzen beantworten. Deshalb haben wir ein A-Z des Recht des Online-Marketing zusammengestellt.
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Abmahnung Mit einer Abmahnung wird demjenigen, der das Recht eines anderen verletzt hat, der Rechtsverstoß durch den Verletzten vorgehalten. Zudem wird er zur Abhilfe bzw. künftigen Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung aufgefordert. Mehr...
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AdImpressions Mit AdImpressions ist meist die Anzahl der Einblendungen einer Werbung,
manchmal jedoch auch die Anzahl der Clicks auf eine Banner-Werbung
gemeint.
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AdSense Mit Google AdSense haben Webmaster die Möglichkeit, freien Werbeplatz auf ihren Seiten durch Google vergeben zu lassen. Die richtigen Keywords (Trigger) für die Werbeeinblendungen bestimmt Google durch einen komplexen Algorithmus aus den Seiteninhalten. Für die Webmaster besteht unter Umständen die Gefahr der Mitwirkung an Markenrechtsverletzungen bei der Verwendung fremder Marken als Trigger.
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Advertainment Siehe Ingame-Advertising.
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Advertorials Advertorials sind redaktionell gestaltete Anzeigen, die vor allem vor dem Hintergrund des Trennungsgebots problematisch sind.
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Adware Als Adware wird ein kleines Programm bezeichnet, das auf dem Rechner des Nutzers installiert ist und abhängig vom Surfverhalten des Nutzers Werbung einblendet. Aus den USA sind schon Prozesse bekannt geworden, in denen Anbieter solcher Software auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. Geklagt hatte beispielsweise Wells Fargo gegen WhenU, um sich dagegen zur Wehr zu setzen, dass jeder Aufruf ihrer Seite von einem Konkurrenzunternehmen gezielt "überlagert" wurde. Die amerikanischen Richter sahen jedoch weder eine Markenrechtsverletzung noch die Beeinträchtigung von Urheberrechten. Auch nach deutschem Recht wären Ansprüche gegen den Software-Hersteller zweifelhaft.
In Betracht kommt jedoch ein Anspruch auf Unterlassung gegen das werbende Konkurrenzunternehmen wegen sittenwidrigen Kundenfangs. So hat das LG Köln schon im Jahre 2004 entschieden, dass das Auf- oder Unterschalten auf Websites von Konkurrenten wettbewerbswidrig ist (Beschluss vom 12.03.2004 zu Az.: 31 O 145/04). |
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AdWords AdWords sind zu Werbezwecken bei Suchmaschinenanbietern gebuchte Suchbegriffe. Die Suchmaschine präsentiert diese Suchergebnisse dann als Sponsored Links. Sind die Suchergebnisse nicht deutlich voneinander getrennt kann sich eine Irreführungsgefahr ergeben. Rechtsprobleme ergeben sich auch bei der Buchung fremder Markennamen oder Firmenbezeichnungen als AdWords.
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Affiliates An Affiliate-Systemen sind letztlich vier Parteien beteiligt: Betreiber von Websites stellen dem Anbieter des Affiliate-Systems Werbeflächen zur Verfügung, die dieser an Werbekunden (Merchant) weitergibt. Der vierte im Bunde ist der Internet-Nutzer, der über den Banner zu der Seite des Werbekunden gelangt und dort - im Idealfall - Einkäufe tätigt. Dadurch löst der Nutzer einen Vergütungsanspruch des Seitenbetreibers gegen den Affiliate-Anbieter aus. Gezahlt wird also CpX. Es liegt auf der Hand, dass bei diesem Verfahren die Vertragsbedingungen sorgfältig ausgearbeitet werden müssen. Regelungsbedürftig ist neben der Vergütung vor allem die Vertragsabwicklung, die Protokollierung der eine Vergütung auslösenden Ereignisse, Gewährleistung und Haftung, die Missbrauchskontrolle, datenschutzrechtliche Belange sowie Laufzeit und Kündigung der Verträge. Mehr zur Haftung des Merchants... und hier... |
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Anbieterkennzeichnung Jeder der geschäftsmäßig im Internet Dienste anbietet, hat ein Impressum zu unterhalten. Mehr...
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Artikelversand Bei dem Versand von Artikeln aus Online-Zeitschriften stellen sich die gleichen rechtlichen Probleme, wie beim Grußkartenversand. Obgleich von einem mutmaßlichen Einverständnis des Empfängers auszugehen ist, sehen sich Anbieter dem Spamming-Vorwurf ausgesetzt.
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Banner-Tausch Banner-Tausch meint wechselseitige Banner-Werbung. Zwei Diensteanbieter
werben für einander. Bezahlt wird also mit der Schaltung von Werbung
für den Vertragspartner. |
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Banner-Werbung Banner-Werbung ist die Urform der Online-Werbung. An ihrer wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit bestehen keine Zweifel. Problematisch kann es sein, wenn redaktioneller Inhalt und Werbung nicht erkennbar getrennt sind. Probleme können auch auftreten, wenn die Werbung in redaktionelle Beiträge über Konkurrenzprodukte geschaltet wird. Das gezielte Klicken auf Banner der Konkurrenz, um deren Werbekosten zu erhöhen, ist wettbewerbswidrig. Einen ausfürhlichen Mustervertrag über die Schaltung von Banner-Werbung finden Sie hier.

Eine Werbung für AT&T war der erste Banner, der im Internet zu finden war. |
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Bilder Das Internet ist vor allem ein visuelles Medium. Daher werden fast immer Bilder - vermehrt auch Videos - zu Werbezwecken im Internet eingesetzt. Bei der Verwendung fremden Bildmaterials stellt sich stets die Frage nach der Berechtigung zur Verwendung dieser Bilder. Falsch ist jedenfalls die Ansicht, wer Bilder im Internet veröffentlicht, erkläre damit sein Einverständnis, dass diese Bilder auch auf anderen Websites veröffentlicht werden dürfen. Nur, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte mit der Verwendung des Bildes einverstanden ist, ergeben sich keine Probleme mit dem Urheberrecht. |
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Button Buttons sind letztlich nichts anderes, als kleine Banner, die mit wesentlich geringerem graphischen Aufwand auskommen. In besonderer Weise kann sich jedoch die Frage nach der Deutlichkeit der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung stellen. Auch in der Erkennbarkeit der Weiterverlinkung können rechtliche Probleme liegen. Einen Mustervertrag zur Schaltung von Button-Werbung finden Sie hier. |
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Clickspamming Immer öfter wundern sich Werbetreibende über steigende Kosten für Bannerwerbung und andere Online-Anzeigen, insbesondere Google AdWords. Nicht selten steht den gestiegenen spendings kein adäquater Umsatzzuwachs gegenüber. Denkbar ist, dass die hohe Clickrate durch so genanntes Clickspamming (auch Klick-Betrug oder Click Fraud) verursacht wurde. Dieses wird immer häufiger durch direkte Konkurrenten - automatisch - durchgeführt, um die Werbekosten der Konkurrenz zu erhöhen. Dass ein solches Verhalten sowohl wettbewerbswidrig (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG) ist, als auch zum Schadensersatz wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung berechtigt (§ 826 BGB), steht außer Frage. Der Nachweis dürfte allerdings schwer zu führen sein. Mehr zum Clickspamming... |
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Cloaking Durch Cloaking werden Suchmaschinen über den wahren Inhalt der Website getäuscht. Bei dem so genannten Browser-Cloaking identifiziert der Websitebetreiber den Seitenbesucher. Handelt es sich dabei um den Robot einer Suchmaschine, erhält die Seite einen anderen Inhalt, als sie eigentlich hat. Ein solches Vorgehen ist unter dem Gesichtspunkt der Täuschung und ggf. des Kundenfangs wettbewerbswidrig und kann auch von Konkurrenten angegriffen werden. Dies gilt insbesondere, wenn dabei Marken des Konkurrenten eingesetzt werden (LG Hamburg vom 22.4.2005, Az.: 315 O 260/05). |
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Content-Kauf Website-Betreiber erstellen die Inhalte auf Ihren Seiten oft nicht selbst, sondern kaufen den Content bei Dritten ein. Es sind verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Egal, ob einmaliger Bezug oder "Dauerabo", wichtig ist vor allem die Verwendung rechtssicherer Verträge, um z.B. Fragen der Haftung und der Nutzungsrechte eindeutig zu regeln. Muster zu Content-Verträgen... |
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Cookies Cookies - also kleine Dateien, die auf dem Rechner des Nutzers gespeichert werden und auch nur von dem speichernden Server auch wieder ausgelesen werden können - sind einerseits nützlich, etwa um langwierige Login-Verfahren zu ersparen, andererseits datenschutzrechtlich bedenklich, falls darin personenbezogene Daten gespeichert werden. Die Verwendung von Cookies ist daher erheblicher Gegenstand der rechtlichen Diskussion. Mehr zum Thema Datenschutz und Cookies... |
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Copyright-Vermerk Anders als im amerikanischen Recht hat der Copyrightvermerk im deutschen Urheberrecht wenig Bedeutung. Lediglich wenn Zweifel daran bestehen, wer Urheber eines Werkes ist, kann das "©" im Rahmen des § 10 UrhG eine Rolle spielen. Vorsicht ist geboten, wenn das ©-Zeichen an Bildern von jemandem verwendet wird, dem die Rechte an den Bildern nicht zusteht. Dann kann die Verwendung des ©-Zeichens wettbewerbswidrig sein. Mehr zum Urheberrecht... |
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CpX CpX ist ein Sammelbegriff für eine Art der Abrechnung von Online-Werbemethoden. Dabei kann X für Clicks, Views, Sales, etc. stehen. Je nachdem, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, soll also eine Vergütung nicht schon für die Einblendung der Werbung anfallen (wie dies etwa in Printmedien und im Fernsehen selbstverständlich ist) sondern erst, wenn der User auf die Einblendung in der vereinbarten Form reagiert. Dabei sind Mischformen natürlich denkbar. Insbesondere bei Affiliate-Systemen wird diese Form der Abrechnung eingesetzt. |
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Datenschutz Für die Online-Werbung ist der Datenschutz vor allem im Bereich für die Verwendung von Cookies und der Speicherung von IP-Adressen bedeutsam. Es gelten die §§ 11 - 15 Telemediengesetz. Danach ist für die Erhebung personenbezogener Daten die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Unsere FAQ zum Datenschutz im Internet... |
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Deeplinks Unter Deeplinks sind Verlinkungen zu verstehen, die - an der Startseite des Verlinkten vorbei - direkt auf eine tieferliegende Seite verweisen. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis in der Paperboy-Entscheidung grundsätzlich für zulässig erklärt. Nur unter Wettbewerbern kann - etwa wenn eine fremde Datenbank auf diese Weise komplett ausgenutzt wird - das Deeplinking rechtlich problematisch sein. Ein Muster für eine vertragliche Gestaltung des Deep-Linking finden Sie hier. |
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Disclaimer Die Bedeutung der Disclaimer auf Websites wird völlig überschätzt. Dies liegt vor allem an einem vielfach missverstandenen Urteil des LG Hamburg. Ob man für die Inhalte einer verlinkten Seite (oder auch für Inhalte auf der eigenen Seite, etwa in Foren oder Gästebüchern) haftet, ist keine Frage eines allgemein gehalten Disclaimers. Wer den Eindruck erweckt, mit den verlinkten Inhalten in einem Zusammenhang zu stehen - sei es auch nur eine gezielte Auswahl etwa persönlichkeitsrechtsverletzender Darstellungen über einen Dritten, kann durch den Disclaimer eine Haftung nicht ausräumen, wer lediglich einen Link setzt, ohne die Inhalte zu kommentieren oder sich in anderer Weise den Inhalt der verlinkten Seite besonders zu eigen zu machen, haftet im Regelfall auch ohne Disclaimer nicht. Mehr... |
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Domain-Namen Die Wahl des Domain-Namens ist von erheblicher Relevanz für die Online-Werbung des Unternehmens. Schon zu Beginn des Internetzeitalters war abzusehen, dass sich ein erheblicher Streit über die Domains entzünden würde. Die Unzulässigkeit der Nutzung einer Zeichenfolge als Domain-Name eines Unternehmens kann sich unter anderem aus Markenrecht, Namensrecht und Wettbewerbsrecht ergeben. Als Grundregeln können gelten: - keine fremden Markennamen verwenden - auch keine angelehnten oder ähnlichen Bezeichnungen verwenden - keine fremden Geschäftsbezeichnungen verwenden - keine (Städte-) Namen verwenden - keine fremden Werktitel verwenden - keine irreführenden Zeichenfolgen verwenden. Die unendliche Zahl von Gerichtsentscheidungen zeigt jedoch, dass die Rechtslage eben doch nicht so klar ist, wie es zunächst den Anschein hat. Insbesondere bei Gleichnamigen sind noch viele Rechtsfragen ungeklärt und Gestaltungsspielraum gegeben. Aktuelles zum Domainrecht... |
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Doorwaypages Dass einige Suchmaschinen die Anzahl und Qualität der Verlinkungen auf andere Seiten als Kriterium bei der Bestimmung der "Relevanz" der Seite heranziehen, hat dazu geführt, dass Websites geschaffen werden, deren alleiniger Inhalt Links auf andere Seiten sind. Solche Seiten werden als Doorwaypages (auch Brückenseiten oder Gatewaypages) bezeichnet. Insbesondere die Ausweitung von Affiliate-Programmen hat zu einer erheblichen Ausweitung solcher Brückenseiten geführt. Wettbewerbsrechtlich ist dieses Vorgehen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Irreführung zu beanstanden. Die Grenze zur Unzulässigkeit ist erreicht, wenn der Nutzer durch die "falschen" Suchergebnisse belästigt wird. Um Doorway-Pages geht es, wenn auch in anderem Zusammenhang, auch in einem Urteil des OLG Hamm vom 1.3.2007 (Az. 4 U 142/07). Während Doorwaypages häufig auf Websites Dritter verweisen, sind Landing Pages in aller Regel dem eigenen Webangebot vorgeschaltet. |
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E-Cards Die an sich schöne Idee der E-Cards - also elektronischer Postkarten, die von jedermann über das WWW an jedermann gesendet werden können - ist ins Zwielicht geraten, weil der Versand als unaufgeforderte Werbung per E-Mail angesehen wurde. Es lässt sich kaum vermeiden, dass sich in der Absenderzeile, beim Abholen der E-Card oder auf der Graphik selbst Werbung für den Anbieter findet. Gerichte haben nun den Versand solcher E-Cards als Spamming angesehen, weil ein ausdrückliches Einverständnis des Nutzers nicht nachzuweisen sei. Dass sich E-Card-Dienste zum Spamming überhaupt nicht eignen und dass grundsätzlich ein jedenfalls mutmaßliches Einverständnis des Empfängers vorliegen wird, haben die Gerichte dabei unberücksichtigt gelassen. Anbieter von E-Cards werden sich vom Versender bestätigen lassen müssen, dass dieser vorab das Einverständnis des Empfängers mit der Übersendung der E-Card eingeholt hat. Mehr zu Tell-a-friend und E-Cards im Wettbewerbsrecht... |
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E-Mail-Werbung Werbung per E-Mail ist eine kostengünstige und - richtig angewendet - zielsichere Methode des Marketing. Die Rechtsprechung sieht darin jedoch eine Belästigung des Empfängers, sofern dieser in die Übersendung der Werbe-E-Mail nicht zuvor eingewilligt hat. Dabei genügt eine Opt-Out-Möglichkeit zur Einholung des Einverständnisses regelmäßig nicht. Die Einzelheiten sind äußerst streitig. Auf der sicheren Seite ist der per E-Mail Werbende nur, wenn er für jeden einzelnen Empfänger nachweisen kann, dass dieser mit der Werbung einverstanden ist. So hat dies auch der Bundesgerichtshof entschieden. Auch Dienstleistungsanfragen per E-Mail oder Fax sind verbotene Werbung, wenn eine Einwilligung des Empfängers nicht besteht. Mehr zur Rechtsprechung des BGH zur E-Mail-Werbung... |
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Exit-PopUp Unter Exit-PopUps sind Browser-Fenster zu verstehen, die sich öffnen, wenn das eigentliche Browserfenster geschlossen wird. Oftmals sind auch mit den Exit-PopUps weitere PopUps verbunden, so dass sich immer wieder neue Fenster öffnen, obgleich der Nutzer die Seite eigentlich verlassen möchte. Das LG Düsseldorf hat schon im Jahre 2003 entschieden, dass es gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt, wenn der Besucher einer Website vom Verlassen der Seiten durch geschickt geschaltete Exit-Fenster abgehalten wird. Wer gegen seinen ausdrücklichen Willen gezwungen werde, auf den Internetseiten eines Website-Betreibers zu bleiben, wird nach Auffassung der Düsseldorfer Richter in vergleichbarer Weise belästigt wie der Empfänger einer Spam-E-Mail. Dies dürfte sich auch aus der aktuellen Fassung von § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ergeben. Mehr... |
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Flash-Layer Bei einem Flash-Layer (auch Powerlayer oder Floating Ad) handelt es sich um ein Werbeformat, das sich über den Inhalt der Seite bewegt. Die Animation dauert nicht länger als zehn Sekunden. Der User sollte in der Lage sein, die Animation zu beenden. Anderenfalls kann sich die Werbeform dem Vorwurf der Belästigung (vergleichbar dem Spamming) ausgesetzt sehen. |
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Forum Vor allem die Haftung für die geposteten Inhalte in Internet-Foren ist problematisch. Ein allgemein gehaltener Disclaimer nützt im Zweifel nichts. Finden sich in einem Forum beleidigende Äußerungen über einen Dritten, ist denkbar, dass der Betreiber dafür haften muss. Insofern sollten die Forenbetreiber in regelmäßigen Abständen die Einträge auf rechtwidrige Inhalte überprüfen und fragwürdige Einträge löschen. Jedenfalls auf entsprechenden Hinweis von Dritten, sollte der Forumbeitrag gelöscht oder überarbeitet werden.
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Frames Der Einsatz von Frames ist schon aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Selbstverständlichkeit geworden. Daran ist grundsätzlich auch nichts auszusetzen. Problematisch werden Frames allerdings, wenn Inhalte fremder Websites im Frameset auftauchen. Dies gilt gleich in mehrerlei Hinsicht. So ist denkbar, dass Urheberrechte verletzt werden. Noch wahrscheinlicher ist, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen, wenn die fremden Inhalte systematisch ausgebeutet werden. Hier ist also Vorsicht geboten. Fremde Websites sollten nur eingebunden werden, wenn entweder ein Einverständnis vorliegt oder für jedermann ersichtlich ist, wer der Ersteller der Inhalte ist. Auch in umgekehrter Hinsicht ist Vorsicht geboten. Kann der Nutzer nicht erkennen, dass es sich bei den geframten Inhalte um fremde Inhalte handelt, kann sich eine Verantwortlichkeit des Website-Betreibers für Rechtsverletzungen durch diese Inhalte ergeben. |
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Frequency Caps Zunehmend sind User von PopUps, Streaming-Ads und Powerlayers im Netz genervt. Nicht zuletzt deshalb bestehen Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit dieser Werbeformen. Um den Erfolg solcher Kampagnen zu erhöhen, ist es inzwischen üblich, dass Werbetreibende so genannte Frequency Caps einsetzen, also ein Limit an Werbeeinblendungen pro identifiziertem User. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass der Nutzer bei jedem Click auf die Startseite eines großen Portals erneut ein PopUp-Fenster schließen muss. Die Akzeptanz des Werbemittels erhöht sich dadurch offenbar. Zugleich wird ein großer Schritt in Richtung der Personalisierung der Online-Werbung unternommen. Weil zur Identifikation allerdings die IP-Adresse des Users geloggt werden muss, stellen sich Datenschützer auf den Standpunkt, dass auch der Einsatz von Frequency Caps problematisch ist. |
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Gästebuch Gästebücher sind rechtlich insofern problematisch, als der Website-Betreiber für die dort geäußerten Ansichten zur Verantwortung gezogen werden kann. Finden sich in einem Gästebuch beleidigende Äußerungen über einen Dritten, ist denkbar, dass der Betreiber dafür haften muss. Insofern sollten die Anbieter von Gästebüchern in regelmäßigen Abständen die Einträge auf rechtwidrige Inhalte überprüfen und fragwürdige Einträge löschen. Jedenfalls auf entsprechenden Hinweis von Dritten, sollte der Gästebucheintrag gelöscht oder überarbeitet werden. |
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Gatewaypages Siehe Doorwaypages und Landing Pages. |
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Google Google ist die mit Abstand am meisten genutzte Suchmaschine im Internet. Wer bei Google nicht gefunden wird, muss erheblich geringere Werbewirkung in Kauf nehmen. Wem eine Top-Platzierung bei Google verwehrt bleibt, kann auf Google mit dem AdWords-System werben. |
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Guerilla-Marketing Unter Guerilla-Marketing sind zunächst einmal besonders unkonventionelle Marketing-Aktionen zu verstehen. Meist werden darunter Werbemaßnahmen gefasst, die an der Schwelle des rechtlichen Zulässigen oder (bisweilen weit) darüber hinaus liegen. Auch im Online-Markt sind Guerilla-Aktionen denkbar. Zulässig sind Aktionen, die auf Publicity durch Mund-zu-Mund- oder besser Mail-to-Mail-Propaganda setzen. Eine witzige oder spektakuläre Aktion wird gezielt beworben. Die PageViews und der Werbe-Effekt kommt dann durch das "Weitersagen" der Internetuser. Genau wie jede Guerilla-Aktion auf den einzelnen Kunden abgestimmt ist, muss auch die rechtliche Beurteilung im Einzelfall erfolgen. Oftmals werden bei der Entscheidung über die Durchführung einer Guerilla-Aktion auch die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Rechtsverstoßes und die drohenden Sanktionen eine erhebliche Rolle spielen. |
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Haftung für Links Immer wieder fragen Webmaster, ob sie für die Inhalte verlinkter Seiten gerade zu stehen haben. Viele versuchen, sich mit Disclaimern zu helfen und sehen sich dazu von einem Urteil des LG Hamburg genötigt. Selbst der Spiegel sieht sich gezwungen darauf hinzuweisen, dass eine Verantwortlichkeit für die Inhalte externer Internetseiten nicht besteht. Ein allgemeiner Disclaimer nutzt jedoch nichts. Mehr... |
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Haftung für Werbung Problematisch ist, ob Website-Betreiber für Rechtsverletzungen verantwortlich sind, die durch auf der Website geschaltete Werbung hervorgerufen werden. Weil die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedenfalls für Unterlassungsansprüche nicht gilt, muss die rechtswidrige Werbung jedenfalls ab Kenntnis unterbunden werden. Den Werbeträgern ist daher ähnlich wie der Printpresse zu raten, nicht völlig blind alle Inhalte zu übernehmen, was sich bei der automatisierten Einblendung fremder Werbung natürlich nicht vermeiden lässt. |
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Haftung von Werbetreibenden Jeder Werbetreibende ist für die Werbung, die er selbst schaltet oder schalten lässt, selbst verantwortlich. Soweit - so klar. Problematisch aber ist die Haftung für Inhalte der Website, auf der die Werbung erscheint. Gerichte in Frankfurt und München haben hier eine Mitverantwortlichkeit des Werbetreibenden angenommen, wobei die Werbung den Werbetreibenden selbst nicht einmal bekannt war, weil die Einblendung über Affiliates geschaltet war. Diese Rechtsansicht beginnt sich durchzusetzen, ist aber rechtlich sehr zweifelhaft. Mehr zur Verantwortlichkeit für gute Werbung auf bösen Seiten... |
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Hidden Content Unsichtbarer Inhalt - also etwa mit weißer Farbe auf weißem Hintergrund dargestellter Content - dient allein dem Aufspüren durch Suchmaschinen. Letztlich müssen hinsichtlich des Hidden Content die gleichen Maßstäbe wie bei Metatags gelten. Die Verwendung fremder Kennzeichen ist auch dann unzulässig, wenn dies in unsichtbarer Weiß-auf-Weiß-Schrift geschieht (BGH vom 8.2.2007, Az. I ZR 77/04 - Aidol).
Eine Frage des Wettbewerbsrechts ist, ob Gattungsbegriffe auch dann im unsichtbaren Quellcode verwendet werden dürfen, wenn deren Inhalt nicht im Zusammenhang mit den Angeboten auf der Website steht. Das OLG Hamm hat dazu vertreten, dass dies selbst dann nicht der Fall ist, wenn ein ganzes Kompendium von Begriffen aufgenommen wird (Verzichtsurteil vom 9.12.2004, Az.: 4 U 115/04). Mehr zu Meta-Tags und Hidden Content... |
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Hyperlinks Hyperlinks sind die Seele des WWW. Dies ist nicht erst seit dem PageRank-Verfahren von Google der Fall. Rechtliche Probleme stellen sich mindestens in zweierlei Hinsicht: 1. Haftung für Links 2. Zulässigkeit von Links Zumindest theoretisch ist darüber hinaus denkbar, dass in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Aufnahme von Links besteht. Dies kann etwa bei kostenlosen Link-Verzeichnissen der Fall sein, die eine Monopolstellung haben und - etwa aus persönlichen Gründen - die Verlinkung eines einzelnen Anbieters ablehnen. |
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Impressum Jeder, der eine geschäftsmäßige Website betreibt, hat ein Webimpressum bereitzuhalten. Mehr... |
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Informationspflichten Auch bei der Werbung im Internet müssen die umfangreichen Informationspflichten, die sich aus ganz unterschiedlichen Vorschriften ergeben, eingehalten werden. Ob der Preis einer 0900-Rufnummer, die CO² Werte eines neuen PKW oder Angabepflichten aus dem Arzneimittelrecht. Sie alle gelten auch im Internet. Das neue Wettbewerbsrecht enthält Informationspflichten, die unabhängig von der Vertriebsform gelten. Ob gegebenenfalls ein Link auf die Informationen ausreicht, ist eine Frage des Einzelfalls, die sich nicht allgemein beantworten lässt. Mehr zu Informationspflichten im Fernabsatz... |
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Ingame Advertising Immer häufiger findet sich in Computerspielen Werbung für Markenartikel. Dabei wird oft das reale Sponsorship in das Spiel übernommen. Bei Spielen mit werbendem Inhalt (auch Advertainment, AdverGaming oder AdGaming) stellen sich - wie beim Product Placement - häufig Fragen des Trennungsgebots. Zur Verdeutlichung der Bedeutung der Werbung in on- und offline-Spielen: Während DaimlerChrysler vor vier Jahren noch keinen Dollar in Advertainment investierte, sind es heute schon über 10 % des Marketingbudgets! Fragen der Schleichwerbung stellen sich natürlich auch im Internet. Mehr... |
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Intellitxt Eine aus Sicht des Trennungsgebots problematische Werbeform schwappte vor einiger Zeit aus den USA nach Europa: IntelliTXT. Werbekunden können bei Anbietern redaktioneller Inhalte Stichworte buchen, bei deren Auftreten im redaktionellen Teil automatisch ein IntelliTXT-Link mit dem Stichwort verbunden wird. Letztlich handelt es sich dabei um eine Form des Keyword-Advertising. Jedenfalls nach deutschem Recht ist diese Werbeform vor dem Hintergrund des Trennungsgebots nicht unproblematisch. Es kommt auf die Ausgestaltung von Links und redaktionellem Teil an, ob die Bedenken ausgeräumt werden können. |
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Interstitials Interstitials sind Werbeeinblendungen, die im aktuellen oder einem neuen den gesamten Bildschirm ausfüllenden Browserfenster eingeblendet werden. Dort kann ein kleiner Werbefilm ablaufen, oder einfach nur Werbung eingeblendet sein. Das Interstitial kann auch mit Audio-Effekten ausgestrahlt werden. Das Interstitial verschwindet erst nach Mausklick oder nach einer vordefinierten Zeit. Angesichts der Rechtsprechung zu den Exit-PopUps ist nicht auszuschließen, dass auch Interstitials für belästigendes Spamming gehalten werden. Anders als bei der E-Mail-Werbung kann sich der Nutzer jedoch vor Interstitials schützen, in dem er Seiten, die diese Werbeform nutzen, nicht mehr verwendet. Insofern sollten Interstitials wettbewerbsrechtlich zulässig sein. |
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IP-Adressen Die Speicherung von IP-Adressen des Surfenden wird von Datenschützern für bedenklich gehalten. Unter anderem das Landgericht Berlin hält IP-Adressen für personenbezogene Daten, so dass die Speicherung die Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Dies ist besonders bei dem Einsatz von Tracking-Tools relevant. Unsere FAQ zu Datenspuren im Netz... |
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Irreführende Links Links können wettbewerbswidrig sein, wenn sie irreführend sind. Dies kann sich sowohl aus der Bezeichnung des Links als auch aus den näheren Umständen ergeben. Das OLG Thüringen hat es unbeanstandet gelassen, wenn ein Unternehmen in der Rubrik "Links" einen Link zum Dachverband setzt, dem es nicht angehört (Urteil vom 14.5.2003, Az. 2 U 1234/02). Problematisch wäre jedoch, wenn der gleiche Link in der Rubrik "Mitglied in..." aufgeführt wäre. Irreführend wäre etwa solch ein Link: Größte IT-Kanzlei Deutschlands. |
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Irreführung Irreführende Werbung ist online wie offline verboten. Da macht § 5 UWG keinen Unterschied. Wer im Internet behauptet, er sei der Größte, darf dies nur tun, wenn er tatsächlich auf dem betreffenden Markt und nicht nur im Internet der Größte ist. Eine solche unrichtige Spitzenstellungsberühmung hat das OLG Hamburg etwa bei einem "führenden Anbieter von home-electronics" angenommen, der damit allein in der Rubrik "Jobs" geworben hatte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetnutzer nicht grundsätzlich pfiffiger als Offline-Verbraucher sind. |
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Keyword-Advertising
Die Werbung mit bestimmten Schlüsselwörtern - das Keyword-Advertising - ist der Oberbegriff etwa für das Google AdWords-System. Doch auch andere Plattformen bieten solche Systeme an. Bei der Eingabe der gebuchten Keywords in die Suchmaschine erscheint zusätzlich zu den normalen Suchergebnissen die Werbung des Buchenden. Denkbar ist dabei letztlich jede Online-Werbeform. Auch Bannerwerbung, Interstitials, PopUps und Video-Ads lassen sich gezielt auf die Eingabe von Suchbegriffen schalten.
Neben den Rechtsproblemen der besonderen Werbeformen stellen sich Rechtsfragen zum einen hinsichtlich des Irreführungsverbots. Der User sollte nicht den Eindruck gewinnen dürfen, die gekaufte Werbung werde allein wegen der hohen Relevanz eingeblendet. Der Suchmaschinenbetreiber muss also für eine deutliche Trennung von organischen Suchbegriffen und Werbung sorgen.
Unzählige Urteile hat es in der vergangenen Jahren wegen der Verwendung fremder Marken oder Firmenbezeichnungen als Keyword gegeben. Inzwischen hat der BGH drei Fälle entschieden, wobei die wesentliche Frage noch offen bleibt und durch den EuGH entschieden werden muss. Klar ist jedenfalls, dass das fremde Kennzeichen in der Anzeige selbst nicht erschenien sollte. Mehr zu rechtlichen Problemen beim Keyword-Advertising... |
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Keyword-Stuffing
Keyword-Stuffing ist eine Form der Beeinflussung der Ergebnisse von Suchmaschinen. Dazu werden bestimmte Suchbegriffe (Keywords) etwa extrem häufig im sichtbaren und unsichtbaren Teil der Website aufgeführt. Unter das Keyword-Stuffing fällt auch der inzwischen nicht mehr ganz so häufig verbreitete Versuch, Linkseiten zu kreieren, deren einziger wesentlicher Inhalt Links auf die eigentlichen Seiten des Anbieters sind, um die Suchmaschinen-Robots in die Irre zu führen. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ist nicht so eindeutig, wie es zunächst den Anschein hat. Jedenfalls in groben Fällen sollte jedoch ein wettbewerbswidriges Verhalten zu bejahen sein. Allgemein hat das OLG Köln entschieden, dass die Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen unter Verwendung fremder Marken eine Markenrechtsverletzung sei. Dies treffe - so ein Nebensatz des Urteils - auch auf das Keyword-Stuffing zu (Urteil vom 24.5.2005, Az. 6 U 200/05). |
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Landing Pages Als Landing Pages werden in der Regel vor die eigene Website geschaltete auf Suchmaschinen optimierte Seiten bezeichnet. Der Unterschied zu Doorwaypages ist marginal. Letztere werden allerdings häufiger als Umleitung auf Websites Dritter eingesetzt. Eine Irreführung liegt bei dem eigenen Internetangebot vorgeschalteten Seiten in aller Regel nicht vor. |
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Links siehe Hyperlinks. |
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Newsletter Der elektronische Versand von Newslettern ist nur bei zuvor eingeholter Einwilligung aller Empfänger zulässig (§ 7 UWG). Dies hat auch der Bundesgerichtshof inzwischen mehrfach entschieden. Um die Einwilligung des Nutzers mit dem Versand des Newsletters dokumentieren zu können, bietet es sich an, das Abonnement erst nach Erhalt einer entsprechenden E-Mail des Adressaten zu beginnen. Inzwischen haben mehrere Gerichte das herkömmliche double-opt-in-Verfahren für zulässig erklärt (vgl. LG Berlin vom 23.1.2007, Az. 15 O 346/06). Allerdings darf in der ersten E-Mail keine Werbung für das betreffende Unternehmen enthalten sein. |
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Paid Content Viele Website-Anbieter füllen ihre Website mit fremden Inhalten. Um die Internetpräsentation interessanter zu gestalten, werden Fremdinhalte eingekauft. Bei den darüber abzuschließenden Verträgen stellen sich vor allem Fragen nach den Nutzungsrechten und der Exklusivität der Inhalte. Verschiedene Content-Verträge finden Sie unter Vertragstexte. |
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Partnerprogramme Partnerprogramme ist nicht etwa eine Dating-Software, sondern schlicht das deutsche Wort für Affiliates. |
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PopDown Unter PopDowns - oder als Gegenteil von PopUps treffender PopUnders - sind Browser-Fenster zu verstehen, die sich nicht über dem offenen Fenster öffnen, sondern darunter. Zu sehen sind diese Fenster also erst, wenn das eigentliche Fenster geschlossen wird. Insofern liegt eine Parallele zu den Exit-PopUps nahe, die vom LG Düsseldorf schon für rechtswidrig erachtet wurden. Mehr... |
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PopUp Die Werbewirksamkeit von PopUp-Fenstern ist unbestritten. Fast jeder User nimmt den Inhalt des aufgetauchten Fensters wahr. Allerdings fühlen sich immer mehr Nutzer von dieser Werbeform belästigt. Jedenfalls Exit-PopUps sind schon für einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gehalten worden. Auch für herkömmliche PopUps ist eine solche Betrachtung - in Analogie zur Spamming-Rechtsprechung - denkbar. Andererseits haben sich die PopUp-Fenster weitgehend durchgesetzt, so dass Gerichte sich schwer tun werden, diese Praxis für wettbewerbswidrig zu erklären. In Amerika hat die Federal Trade Commission inzwischen eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen PopUp-Betreiber, die sich den Windows Messenger zu Nutze machten. Anders entschied das LG Berlin (Urteil vom 13.5.2004, Az. 16 O 524/03) zu PopUps über die Net-Send-Funktion, da sich diese leicht abschalten lasse.
Gleichfalls aus den USA stammt eine Entscheidung, wonach es weder wettbewerbswidrig sei noch gegen Urheberrechte verstoße, wenn Konkurrenzunternehmen durch gezielten Software-Einsatz bei dem Aufruf von Unternehmensseiten, die eigene Homepage in einem PopUp darüber blenden. Nach einer Entscheidung des U.S. District Court for the Southern District of New York sind solche PopUps wettbewerbswidrig. Auch in den USA bleibt es daher wie es ist: unklar. In Deutschland hat das LG Köln mit Beschluss vom 12.03.2004 zu Az.: 31 O 145/04 entschieden, dass das Auf- oder Unterschalten auf Websites von Konkurrenten wettbewerbswidrig ist. |
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PopUp-Blocker Immer mehr User fühlen sich von den fortwährenden PopUps belästigt. Alle gängigen Browser haben einen PopUp-Blocker integriert. So sehr es die Werbe-Branche auch schmerzen mag, rechtlich lässt sich dagegen nur schwerlich etwas einwenden. Dafür spricht auch eine BGH-Entscheidung zu Fernseh-Werbeblockern. Wettbewerbswidrig gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dürfte es zudem sein, PopUp-Blocker des Nutzers gezielt zu umgehen. In der Rechtsprechung spielen PopUp-Blocker vor allem als Argument gegen die Verwendung von PopUp-Fenstern zur Erfüllung von Informationspflichten eine Rolle. |
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Preisangaben Die Pflicht zur Preisangabe bei Angeboten im Internet gilt insbesondere bei Fernabsatzverträgen. Aus der Preisangabenverordnung ergibt sich die Pflicht zur Endpreisangabe, sofern überhaupt mit Preisen geworben wird. Internethändler müssen auf alle mit dem Vertragsschluss verbundenen Kosten deutlich hinweisen. Mehr... |
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Product Placement Nicht nur in Fernsehsendungen, sondern auch bei Online-Spielen stellen sich rechtliche Fragen des Product Placement. Auch hier gilt grundsätzlich das Gebot der Trennung von Inhalt und Werbung. Unproblematisch ist das Product Placement bei AdGames, also bei Spielen, die erkennbar gerade der Bewerbung eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten Marke dienen. Wer auf seiner Website ein Spiel einbindet, in dem die eigenen Produkte eine hervorgehobene Rolle spielen, ist auf der sicheren Seite. Ist dies nicht so klar - etwa bei werbefinanzierten Spielen -, kann es ratsam sein, zu Beginn des Spiels einen Hinweis auf vorhandene Werbung aufzunehmen. Mehr zum Product Placement... |
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Providerhaftung Das Telemediengesetz (TMG) sieht Haftungsprivilegien für Internetdiensteanbieter vor. Jeder soll nur für solche Dinge verantwortlich sein, für die er etwas kann. Wer auf seiner Website automatisiert Werbung schaltet, bewegt sich irgendwo zwischen den Kategorien, die die §§ 7 ff. TMG vorhalten. Oftmals wird der Betreiber der Website als Contentprovider auch hinsichtlich der werbenden Inhalte anzusehen sein, so dass die Privilegierungen keine Anwendung finden. Nach der Rechtsprechung des BGH gelten die Privilegierungen nicht für Unterlassungsansprüche, so dass den Werbeträgern ähnlich wie Printpresse zu raten ist, nicht völlig blind alle Inhalte zu übernehmen. Dies gilt vor allem hinsichtlich Markenrechtsverletzungen, aber auch für Verstöße gegen Urheber-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht. Jedenfalls ab Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten (zum Beispiel durch eine Abmahnung) ist der Websitebetreiber in der Regel voll verantwortlich. |
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Schleichwerbung Das Verbot der getarnten Werbung gilt auch im Internet. Nach Nr. 11 der Schwarzen Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG ist der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt, verboten. Zudem bleibt es bei der Regelung des § 4 Nr. 3 UWG, wonach verboten ist, den werblichen Charakter einer geschäftlichen Handlung zu verschleiern. Mehr zum Product Placement... |
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Skyscraper Skyscraper sind Banner, die auffällig an der rechten Seite der Website platziert werden. Häufig sind Skyscraper interaktiv, erlauben Feedback oder enthalten Flash-Spiele. Rechtlich bestehen keine Unterschiede zu sonstigen Bannern. |
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Spamming Die bad news der E-Mail-Werbung ist das Spamming. Ohne Spam-Filter geht bei öffentlich genutzten E-Mail-Adressen nichts mehr. Die rechtliche Regelung ist im Ansatz eindeutig: Wer ohne das Einverständnis des Empfängers Werbung übersendet, handelt rechtswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2004 entschieden. Auch bei Unternehmern muss eine Einwilligung vorliegen, wobei diese sich auch aus den Umständen ergeben kann. Dies ergibt sich aus § 7 UWG. Dies muss bei E-Cards aber auch bei dem Artikelversand berücksichtigt werden. |
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Spitzenstellungswerbung Wer im Internet behauptet, "führender Anbieter von home-electronics" zu sein, muss beachten, dass sich solche Angaben nicht notwendig allein auf das Internet beziehen. Wer lediglich im Internet Marktführer ist, muss dies auch deutlich machen, will er sich nicht dem Vorwurf der irreführenden Werbung aussetzen. Dies hat das OLG Hamburg mit Urteil vom 24.4.2003 zu Az. 5 U 168/02 entschieden. Mehr... |
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Spoofing To spoof: täuschen betrügen. Im Internet keine Seltenheit. Dementsprechend vielfältig sind auch die Einsatzgebiete des Spoofing. Als Spoofing ist zum Beispiel der Fall bekannt geworden, in dem ein Spammer die Absender-Adresse der Werbe-E-Mails gefälscht hat, um seine Identität zu verschleiern. Not amused war amazon.com, deren Adressen stattdessen als Absender angegeben waren. Natürlich hatte Amazon in diesem Fall einen Unterlassungsanspruch gegen den Spammer. |
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Spyware Spyware wird eingesetzt, um nähere Erkenntnisse über die User zu gewinnen. Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten ist der gezielte Einsatz von Spyware, etwa um genauere Kundenprofile erstellen zu können, in der Regel auch unlauterer Wettbewerb. |
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Suchmaschinen Nach E-Mail sind Suchmaschinen die am meisten genutzten Dienste des Internet. Dementsprechend ist Suchmaschinenwerbung ein umkmpftes Feld. Man kann zwischen Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenmarketing (SEM) unterscheiden. Aus rechtlicher Sicht stehen bei SEO Probleme mit Metatags, Hidden-Content und Keyword-Stuffing im Vordergrund. Hauptproblem bei SEM ist die Frage der Zulässigkeit der Buchung fremder Marken als Keyword. |
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Telemediengesetz Das Telemediengesetz (TMG) ersetzte zum 1. März 2007 das Teledienstegesetz (TDG). Es findet auf alle Diensteanbieter Anwendung, die im Internet geschäftsmäßig tätig sind. Dies hat für die Diensteanbieter Vor- und Nachteile. Zum einen gelten Haftungsprivilegierungen, etwa für Host-Provider. Zum anderen gilt jedoch etwa die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. |
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Tippfehler Immer wieder wollen findige Geschäftemacher aus den Fehlern anderer Kapital schlagen. Die Reservierung von Tippfehlerdomains dürfte angesichts der klaren Rechtsprechung inzwischen deutlich abnehmen. Doch auch die Buchung von Tippfehler-Keywords, oder die Verwendung geringfügig falsch geschriebener fremder Marken in den Metatags dürfte wettbewerbswidrig sein oder sogar gegen Markenrecht verstoßen. |
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Tracking-Tools Tracking-Tools werden heutzutage von fast allen professionellen Website-Betreibern eingesetzt und um die Besucherbewegung auf der Website zu kontrollieren. Zwei Urteile Berliner Gerichte sorgten für erhebliche Unruhe in der Branche, weil sie die Speicherung der in von IP-Adressen für unzulässig halten. Die Speicherung von IP-Adressen soll ein Verstoß gegen das Telemediendatenschutzrecht sein. Inzwischen gibt es ersten Gegenwind aus der Rechtsprechung. Mehr zum Thema Tracking-Tools und Datenschutz... |
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Trennungsgebot Eine aus dem Standesrecht der Werbewirtschaft entstammende Regel ist das Verbot der Vermischung von Werbung und redaktionellem Inhalt. Heute ist das Verbot der Schleichwerbung in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 3 UWG gesetzlich geregelt. Der Leser muss deutlich unterscheiden können, was redaktioneller Text und was Werbung ist. Entgeltliche Anzeigen sind daher so vom redaktionellen Teil abzuheben, dass der Werbecharakter dem Durchschnittsleser ohne weiteres erkennbar ist. Natürlich sind die Grundsätze zum Trennungsgebot in Printmedien nicht 1:1 auf das Internet übertragbar. Der User wird im Internet vielleicht eher Werbung "im Text" oder im engeren Zusammenhang erwarten als in herkömmlichen Zeitschriften. Bei Seiten mit redaktionellem Inhalt kann dies jedoch anders sein. Insofern ist beispielsweise Vorsicht geboten bei im Text angebrachten IntelliTXT-Links auf Unternehmen. Jedenfalls wenn mit dieser Werbung Einnahmen erzielt werden, kann ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegen. Mehr... |
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Urheberrecht Vieles um das Urheberrecht im Netz ist äußerst umstritten, dass es gilt, steht jedoch fest. Dies bedeutet insbesondere, dass fremde Bilder, Videos oder Musikwerke nicht ohne Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte verwendet werden können. Dass der Berechtigte (oder ein Dritter) die Inhalte ins Netz gestellt hat, bedeutet keine Zustimmung mit der Veröffentlichung anderenorts im Netz - oder offline. Keine Urheberrechtsverletzung ist die einfache Verlinkung. |
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Vergleichende Werbung Seit Inkrafttreten der europäischen Richtlinie über vergleichende Werbung hat auch in Deutschland ein Umdenken eingesetzt. Seit September 2000 ist auch die vergleichende Werbung grundsätzlich zulässig. Nur bei Hinzutreten besondere Unlauterkeitsmerkmale liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Die Einzelheiten sind in § 6 UWG geregelt. |
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Video-Ads Für Video-Ads, denen eine hohe Werbewirkung zugesprochen wird, gilt urheberrechtlich nichts anderes, als für die Verwendung von Bildern. Nur wenn die Nutzungsrechte bei dem Werbetreibenden liegen, darf das Video eingesetzt werden. |
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Webdesign Das A&O einer gelungenen Online-Werbung ist das Webdesign der Internetpräsentation. Webdesigner sind darauf angewiesen, einen rechtssicheren Webdesign-Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. In der Praxis sieht dies allerdings oft anders aus. Wer nicht zu Beginn der Arbeit Klarheit über Leistungsumfang, Vergütung und Gewährleistung schafft, riskiert kostspielige Streitigkeiten nach Abschluss der Arbeiten. |
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Weiß-auf-Weiß-Schrift Siehe Hidden-Content. |
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Werbebanner Siehe Bannerwerbung und die Musterverträge. |
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Zulässigkeit von Links Als Grundregel lässt sich aufstellen: Hyperlinking erlaubt, Framing verboten. Wer Inhalte ungeschützt ins Netz stellt, muss damit rechnen, dass darauf Links gesetzt werden. Ein Unterlassungsanspruch gibt es nicht. Dies hat der BGH in der Paperboy-Entscheidung eindeutig festgestellt. Ausnahmen sind jedoch denkbar. Wird der Link in missbilligendem Zusammenhang erwähnt (etwa: "Unternehmen, denen Sie nicht trauen sollten:..."), kann sich ein Unterlassungsanspruch des Verlinkten ergeben. Gleiches gilt bei Eingriffen in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder bei Irreführung der Nutzer. |
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