01. Wo ist das Fernabsatzrecht gesetzlich geregelt?
Das erst im Jahre 2000 geschaffene Fernabsatzgesetz ist am 31.12.2001 außer Kraft getreten. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung ist das FernAbsG in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden sich in den §§ 312b ff. BGB und in § 1 BGB-InfoV.
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