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Impressum
FAQ zum Fernabsatzrecht
01
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Wo ist das Fernabsatzrecht gesetzlich geregelt?
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Für wen gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge?
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Was sind die wesentlichen Regelungen über den Fernabsatz?
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Welche Vertriebsformen fallen unter den Begriff des Fernabsatzes?
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Gelten die Fernabsatzvorschriften für alle Distanzgeschäfte mit Verbrauchern?
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Was ist unter einem "für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem" zu verstehen?
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Welches sind die wesentlichen Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Fernabsatzvorschriften?
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Findet das Fernabsatzrecht Anwendung auf Versteigerungen?
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Muss ich als eBay-Powerseller meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen?
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Gilt das Fernabsatzrecht auch für das Online-Banking?
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Finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge auf einen Pizza-Service Anwendung?
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Sind wir als Unternehmen der Reise- und Tourismusbranche von den Fernabsatzregelungen betroffen?
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Gilt das Fernabsatzrecht auch für den Vertrieb von Konzertkarten im Internet?
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Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Fernabsatzrecht für das Telefonmarketing?
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Welche sonstigen Auswirkungen hat das Fernabsatzrecht auf unsere Werbung gegenüber Endkunden?
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Welche Angaben müssen wir als Unternehmer in die Werbung aufzunehmen?
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Welche Folgen hat es, wenn wir den vorvertraglichen Informationsverpflichtungen nicht nachkommen?
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In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?
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Was bedeutet die Übermittlung in Textform?
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Reicht eine Belehrung des Verbrauchers per E-Mail aus?
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Genügt für eine Belehrung des Verbrauchers auch ein Hinweis auf der Website des Unternehmers?
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Kann der Unternehmer die Informationen in seine AGB aufnehmen?
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Gibt es Ausnahmen von der Belehrungspflicht des Unternehmers?
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Woraus ergibt sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers?
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Wie sieht eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung aus?
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Wird das Widerrufsrecht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat?
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Wie wird die Widerrufsfrist berechnet?
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Können wir anstelle eines Widerrufsrechts auch einen Kauf auf Probe vereinbaren?
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Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?
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Müssen wir über das Widerrufsrecht auch belehren, wenn eine Ausnahme greift?
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Welche Rechtsfolgen hat das Widerrufsrecht des Verbrauchers?
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Wer trägt die Kosten der Rücksendung von Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts?
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Sollten wir unseren Kunden nicht lieber ein Rückgaberecht einräumen?
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Wer trägt die Beweislast bei einem Fernabsatzvertrag?
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Wie ist das Verhältnis der Vorschriften über Fernabsatzverträge zu anderen Normen?
Ansprechpartner:
Dr. Martin Schirmbacher
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