Gastbeitrag: Einführung eines Widerspruchsverfahrens im österreichischen Markenrecht ab 1. Juli 2010
Im österreichischen Markenrecht erfolgte die Bedachtnahme auf ältere Rechte bislang bloß durch die im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchzuführende Ähnlichkeitsprüfung, welche der Ermittlung älterer gleicher oder ähnlicher Marken in denselben Klassen dient. Die Existenz von gleichen oder ähnlichen Marken stellt jedoch kein Hindernis für die Registrierung einer neuen Marke dar. Nachdem eine amtswegige Zurückweisung aus dem Grunde der Kollision mit einem älteren Recht im Markenschutzgesetz (MarkSchG) nicht vorgesehen ist, konnte der Inhaber eines älteren Rechts daher bislang nur die Registrierung abwarten und danach einen Löschungsantrag stellen.
SCHWEIZ: Die sittenwidrige Madonna
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) verweigerte dem Wort/Bildzeichen „Madonna (fig.)“ die Eintragung ins Markenregister. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun diesen Entscheid bestätigt. Das Gericht geht davon aus, dass die religiösen Gefühle der Katholiken durch die Registrierung einer „Madonna“-Marke verletzt würden. Anders hat das DPMA die Lage beurteilt: Es trug die Marke ohne weiteres ein. Deutsche Christen scheinen daher über ein weniger sensibles religiöses Empfinden zu Verfügen als ihre Schweizer Glaubenskollegen...
Wie geht es weiter nach den EuGH-Urteilen zu Google-AdWords
Die Entscheidungen des Europäsischen Gerichtshof zur Markenbuchung bei Google-AdWords wurden mit Spannung erwartet. Klarheit haben sie nicht geschaffen. Ein Fazi von Martin Schirmbacher im suchradar.
Google-AdWords: EuGH-Urteil zu Bananabay veröffentlicht
Nach den ersten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Buchung fremder Marken hat es nicht lange gedauert, bis auch die aus deutscher Sicht mit einiger Spannung erwartete Entscheidung auf die Vorlage des Bundesgerichtshofs zu Bananabay veröffentlicht wurde. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der EuGH am 26.3.2010 auch in dieser Sache ein Urteil gefällt.
SCHWEIZ: Strengere Markeneintragungspraxis als EU
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) verweigerte dem Zeichen BABYRUB für "Seifen, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" (Klasse 3) und "Pharmazeutische Erzeugnisse, Desinfektionsmittel, Fungizide" (Klasse 5) die Eintragung ins Markenregister. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun diesen Entscheid bestätigt, obschon die Marke in der EU zur Eintragung zugelassen worden ist. Das Gericht geht davon aus, dass Grundkenntnisse der englischen Sprache in der Schweiz sehr verbreitet sind.
Weiteres EuGH-Urteil zu Adwords – aber keine Neuigkeiten!
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen Louis Vuitton ./. Google gefällt hat, ist ein weiteres Urteil zum Keyword Advertising veröffentlicht worden. Der Streit zwischen BergSpechte und trecking.at, der dem EuGH vom Österreichischen Obersten Gerichtshof vorgelegt worden war, wurde nun ebenfalls entschieden.
EuGH: Google darf fremde Marken in AdWords zulassen – Rechtsverletzung aber dennoch denkbar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 23. März 2010 entschieden, dass Google keine Markenrechtsverletzung begeht, wenn es die Nutzung fremder Marken in seinem AdWords-System zulässt. Allerdings lassen die Richter den Markeninhabern ein Hintertürchen offen: Im Einzelfall könne nämlich dennoch eine Beeinträchtigung der „herkunftsweisenden Funktion der Marke“ vorliegen.
SCHWEIZ: Grenzen der absoluten Freihaltebedürftigkeit im Markenrecht
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) verweigerte dem Zeichen RADIO SUISSE ROMANDE (= Radio der französischen Schweiz) für Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation und der Herstellung von Radioprogrammen (Klassen 38 und 41) die Eintragung ins Markenregister. Nach Ansicht des IGE stand der Eintragung die absolute Freihaltebedürftigkeit des Zeichens entgegen. Das schweizerische Bundesgericht hat nun entschieden, dass RADIO SUISSE ROMANDE als durchgesetzte Marke im Register einzutragen ist.
Eingeschränkter Markenschutz für „kicker“
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Marke „kicker“ für Waren und Dienstleitungen, die einen Bezug zu Fußball haben, nicht registriert werden kann.
SCHWEIZ: Fehlender rechtserhaltender Gebrauch einer Bildmarke
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht stellt hohe Anforderungen an den rechtserhaltenden Gebrauch einer Marke. Wird demnach eine in schwarz-weiss hinterlegte Bildmarke in der Praxis farbig verwendet, so begründet dies unter Umständen keinen genügenden rechtserhaltenden Gebrauch.