Vortrag von Martin Schirmbacher zu Immobilienunternehmen im Internet
Kein modernes Immobilienunternehmen kann sich heute einer Vermarktung im Internet verschließen. Auf dem Forum für die Immobilienwirtschaft wird Martin Schirmbacher die Anforderungen an ein rechtssicheres Auftreten im Netz erläutern, ob nun der eigene Webauftritt oder das Online-Exposé.
Bundesgerichtshof: Öltankreinigung ist Posten der Betriebskostenabrechnung
In einer aktuellen Entscheidung, die der Bundesgerichtshof vergangene Woche in Karlruhe entschieden hat, wurde festgestellt, dass Vermieter die Kosten für die Reinigung eines Öltanks im Mietshaus auf ihre Mieter umlegen können.
Studenten und das gesteigerte Mobilitätsinteresse
Studenten wechseln öfter als andere Personengruppen den Wohnort, zum Beispiel um eine Zeit im Ausland zu studieren oder einfach um den Studiengang zu wechseln. Diesem „gesteigerten Mobilitäts- und Flexibilitätsbedürfnis“ trug nun der BGH im Mietrecht Rechnung.
BGH: Und wieder das Schriftformerfordernis im gewerblichen Mietvertrag
Ein nicht formgerecht geschlossener Gewerbemietvertrag kann dann dennoch formwirksam sein, wenn eine spätere Nachtragsvereinbarung auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt und formwirksam geschlossen wurde. Es entsteht dann ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag.
BGH: Schriftform und kein Ende
Weichen die Parteien während des laufenden Mietverhältnisses von der Fälligkeit des Mietzinses ab, gehört diese Vereinbarung zu den wesentlichen Vertragsbedingungen und bedarf der Schriftform.
BGH: Vermieter zahlt die unnötige Renovierung
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Mieter der beim Auszug aus einer Wohnung zu Unrecht renoviert, von seinem Vermieter die Kosten zurück verlangen kann.
Bundesgerichtshof: Zu kleine Wohnfläche berechtigt zur fristlosen Kündigung
Eine wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung getroffen. Danach können Mieter, wenn die Mietfläche ihrer Wohneinheit kleiner als im Vertrag ausgeschrieben ist, das Mietverhältnis fristlos kündigen und die Mietzahlungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.