UPDATE: BGH: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Das weitreichende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Transparenz bei Preissuchmaschinen ist inzwischen im Volltext veröffentlicht. Der BGH hatte entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.
Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass Unternehmen auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Preisangabenverordnung sehr genau prüfen müssen, welche Angaben zu Preisen sie in E-Mails machen. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zu Verbrauchern, sondern auch im B2B-Bereich. Auch wer seine Preise mit der Konkurrenz vergleicht, muss nicht nur offline, sondern auch auf der Website und in E-Mails sicher stellen, dass der Vergleich den hohen Anforderungen an die vergleichende Werbung genügt.
UPDATE: Pflicht zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes gelten die Regeln der Preisangabenverordnung (PAngV) auch dann, wenn mit Preisen in einem Newsletter geworben wird. Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Werbung mit Preisen kompliziert ist und der Teufel im Detail steckt. Dies hat Dr. Martin Schirmbacher zum Anlass genommen, um genauer darauf einzugehen.
Kein Vertragsschluss durch Bestellbestätigung
In einer Entscheidung hat das Amtsgericht München bestätigt, dass in der bloßen Präsentation von Ware auf der Homepage eines Internetshops noch kein Angebot liegt. Vielmehr handelt es sich hierbei regelmäßig um eine Aufforderung an den Besucher, ein Angebot abzugeben. Ein solches wiederum würde nicht durch eine Bestellbestätigung des Shopbetreibers angenommen.
UPDATE: EuGH und BGH: Händler muss bei Widerruf die Hinsendekosten erstatten
Der Versandhändler Heine, der stellvertretend für viele Online-Unternehmer inzwischen in vierter Instanz vor dem EuGH prüfen lässt, ob dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten der Hinsendung der Ware erstattet werden müssen, hat den Kürzeren gezogen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss der Versandhändler dem Verbraucher auch die Kosten für den Versand vom Händler zum Verbraucher erstatten, wenn der Vertrag vom Verbraucher fristgerecht widerrufen wird. Dies hat jetzt auch der deutsche BGH bestätigt.
Neue Informationspflichten für Teilzahlungsgeschäfte
Ab 11. Juni 2010 gelten umfangreiche Verpflichtungen zur Verbraucherinformation bei Verbraucherkrediten und Finanzierungshilfen. Diese haben weitreichende Auswirkungen für Teilzahlungsgeschäfte im Fernabsatz.
Weitreichende Gesetzesänderungen für den Fernabsatz
Am 11. Juni 2010 treten gesetzliche Änderungen für den Fernabsatzhandel in Kraft, die bestehende Kritik und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Musterwiderrufsbelehrung beseitigen sollen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Ebay-Händler sowie für alle Betreiber von sonstigen Online-Shops, die nun entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.
OLG Hamm: Cellophanhülle keine ausreichende Versiegelung
Eine Cellophanhülle genüge für sich genommen noch nicht den Anforderungen an eine Versiegelung, deren Bruch die Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts ausschließe. Außerdem sei es unzulässig, in der Widerrufsbelehrung darüber zu belehren, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn dies tatsächlich nicht vereinbart sei.
Preiswerbung im E-Commerce zwischen der Schweiz und Deutschland
Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher analysieren in einem Aufsatz für die Schweizer Online-Zeitschrift Jusletter die Regeln der grenzüberschreitenden Preiswerbung. Ebenfalls kürzlich erschienen ist ein Aufsatz in der Kommunikation & Recht zum gleichen Thema mit einem etwas anderen Fokus.