VORRATSDATENSPEICHERUNG IST NICHT SCHLECHTHIN MIT GRUNDGESETZ UNVEREINBAR
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat sein lang erwartetes Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verkün-det. Der Erste Senat hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikations-geheimnisses (Art 10 Absatz 1 GG) nicht vereinbar sind und diese für nichtig erklärt. Die Richter betonen jedoch gleichzeitig, dass eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie die zugrundeliegende EU-Richtlinie vorsieht, nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist.
Rechtsanwalt Martin Schirmbacher im Interview zu Webtracking-Tools
Webtracking-Tools, wie Google Analytics, erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei den Betreibern von Webseiten. Gleichzeitig wird vielfach Kritik an ihrem Einsatz geübt. In einem Interview klärt Martin Schirmbacher über den aktuellen Stand auf.
Gemeinsame Veranstaltung von HÄRTING Rechtsanwälte und Bühlmann Rechtsanwälte
Unter dem Titel "Datenschutz als Bremse der
Unternehmenskommunikation? - Die Nutzung von personenbezogenen Daten
in Deutschland, der Schweiz und cross-border." findet am 10. März 2010 in Berlin eine Abendveranstaltung zum Deutsch-Schweizerischen Datenschutzrecht statt.
Gastbeitrag: Street View - vorläufige Einigung des EDÖB mit Google
Anders als in Deutschland muss sich Google derzeit in der Schweiz wegen seines Dienstes Google Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht verantworten. Inzwischen hat man sich auf eine vorläufige Regelung geeinigt.
UPDATE: Datenschützer halten Google Analytics für illegal
Wie bereits in den letzten Wochen berichtet wurde, halten Deutschlands Datenschutzbeauftragte den Einsatz von Web-Tracking-Software jedenfalls dann für rechtswidrig, wenn dabei die IP-Adresse des Nutzers gespeichert wird. Dies hat der sogenannte Düsseldorfer Kreis, ein informeller Zusammenschluss Deutschlands oberster Datenschutzbehörden, am 27. November 2009 nun auch formal beschlossen.
Social Networks: Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen auf dem Prüfstand
Betreiber von sozialen Netzwerken im Internet sollten künftig bei der Erhebung personenbezogener Daten ihrer User besonders sorgfältig sein. Gleiches gilt für urheberrechtlich geschützte Inhalte (z. B. Fotos, Texte), die die User fleißig in die Online-Netzwerke einstellen. Bei der Einräumung von Nutzungsrechten sollten die Betreiber mehr Zurückhaltung üben. So jedenfalls lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).
Google Street View soll in der Schweiz vorerst verboten werden
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) hat nach längerem Hin und Her mit Google Klage beim Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Er will damit die vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Nummernschildern gerichtlich erzwingen. Bis zum Endentscheid soll der Dienst vorsorglich verboten werden.